Prozess zum Konkurs von Bad Rans SG muss wiederholt werden
Zitiervorschlag: Jurius, Prozess zum Konkurs von Bad Rans SG muss wiederholt werden, in: Jusletter 6. Mai 2019
BGer – Der Prozess zum Konkurs der Genossenschaft Bad Rans SG muss wiederholt werden. Das Bundesgericht hat den Ausstand eines Richters des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland SG bestätigt. Der Laienrichter unterhielt eine mehrjährige geschäftliche Beziehung zur Genossenschaft Bad Rans und zum Hauptangeklagten. (Urteil 1B_22/2019)