Besserer Schutz vor häuslicher Gewalt und Stalking
Straftaten gegen Leib und Leben, Beziehungen zwischen Eltern und Kindern. Vormundschaft / Erwachsenenschutz
Zitiervorschlag: Jurius, Besserer Schutz vor häuslicher Gewalt und Stalking, in: Jusletter 8. Juli 2019
Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking werden in Zukunft besser geschützt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Juli 2019 entsprechende Änderungen im Zivil- und Strafrecht auf den 1. Juli 2020 in Kraft gesetzt. Die Bestimmung über die elektronische Überwachung von zivilrechtlichen Rayon- oder Kontaktverboten tritt erst auf den 1. Januar 2022 in Kraft, um den Kantonen genügend Zeit für die erforderlichen Vorbereitungen einzuräumen.
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