DSD-Reglement gegenüber C. Semenya vorerst wieder anwendbar
BGer – Die «Eligibility Regulations for the Female Classification (Athletes with Differences of Sex Development)» (DSD-Reglement) ist gegenüber Caster Semenya vorerst wieder anwendbar. Das Bundesgericht hebt seine superprovisorische Anordnung vom 31. Mai 2019 auf und weist nach Anhörung der Gegenpartei (IAAF) das Gesuch von Caster Semenya um provisorische Nichtanwendung des DSD-Reglements bzw. aufschiebende Wirkung für ihre Beschwerde gegen den Entscheid des Internationalen Sportschiedsgerichts ab. (Urteil 4A_248/2019)
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