SBB müssen Opfer Genugtuung zahlen
BGer – Das Bundesgericht hat die SBB dazu verpflichtet, einem heute 89-Jährigen eine Genugtuung von 35’000 Franken zu zahlen. Der Mann war 2016 auf dem Bahnhof Affoltern am Albis ZH von einem psychisch kranken Drogenabhängigen vor eine einfahrende S-Bahn gestossen worden. (Urteil 4A_602/2018)
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