Sehr geehrte Leserinnen und Leser
Barbara Graham-Siegenthaler stellt in dieser Jusletter-Ausgabe die wichtigsten Entwicklungen in der Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Sachenrecht vom 30. April 2018 bis zum 30. Juni 2019 vor.
Das Bundesgericht hat sich im Urteil 6B_378/2018 vom 22. Mai 2019 erstmals ausführlich mit der Frage des Verhältnisses der strafrechtlichen Landesverweisung und dem Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU befasst. Astrid Epiney analysiert das Urteil und unterzieht es einer vorläufigen Bewertung.
Mitarbeitende der Gerichte im Kanton Basel-Stadt dürfen keine sichtbaren religiösen Symbole im Gerichtssaal mehr tragen. Peter Albrecht befasst sich mit dem dadurch hervorgerufenen brisanten Spannungsverhältnis zwischen Religionsfreiheit und staatlicher Neutralität.
Im Bank- und Finanzrecht hat sich im Zuge der Weiterentwicklung neuer Technologien im letzten Jahr viel getan. Jeremy Bacharach liefert eine Übersicht über die Entwicklungen im Bereich der FinTech-Regulierung, die zwischen Juni 2018 und Juni 2019 erfolgten.
Bezüglich Art. 731b OR ist sich die Lehre uneinig, ob unklare oder umstrittene Eigentumsverhältnisse an den Aktien einer Gesellschaft einen Organisationsmangel im Sinne dieser Norm darstellen können. Diese Frage wird von Philipp Haberbeck erörtert.
Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die Woche.
Daphne Röösli
Produktmanagerin Jusletter