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Aus dem Bundesgericht

Recht auf Information über Entlassung des Täters aus Strafvollzug

Jurius
Rechtsgebiete:

Strafen und Massnahmen. Pönologie

Zitiervorschlag: Jurius, Recht auf Information über Entlassung des Täters aus Strafvollzug, in: Jusletter 26. August 2019

BGer – Das Bundesgericht äussert sich in einem ersten Urteil zum Recht des Opfers und weiterer Personen, von den Behörden über die Entlassung des Täters aus dem Strafvollzug informiert zu werden. Im konkreten Fall bestehen keine überwiegenden Interessen der Täterin, die eine Verweigerung der Informationserteilung gegenüber der Mutter des Opfers rechtfertigen könnten. (Urteil 6B_630/2019)


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