Als Schweizerin geborene Belgierin muss Schweiz verlassen
BVGer – Eine in den 50er-Jahren als Schweizerin geborene Frau, die ihr Schweizer Bürgerrecht wegen der Heirat mit einem Belgier verlor, muss die Schweiz verlassen, weil sie Sozialhilfe bezog und ihre finanziellen Verhältnisse prekär sind. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (Urteil F-4332/2018)
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