Zürcher Gericht setzt Beschuldigten unrechtmässig unter Druck
BGer – Das Zwangsmassnahmengericht in Zürich verlangte von einem wegen Angriffs beschuldigten Fussballfans zu Unrecht den Code für sein sichergestelltes Handy. Dies hat das Bundesgericht entschieden und eine Beschwerde des Mannes gutgeheissen. (Urteil 1B_376/2019)
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