Befristetes Brexit-Abkommen zum Erhalt der sozialen Sicherheit
An seiner Sitzung vom 30. Oktober 2019 hat der Bundesrat ein befristetes Abkommen mit dem Vereinigten Königreich zur Koordinierung der Sozialversicherungen nach dem Brexit genehmigt. Es ist vorgesehen für den Fall, dass das Vereinigte Königreich die EU ohne Austrittsvereinbarung verlässt und soll sicherstellen, dass die Regeln des Abkommens über die Personenfreizügigkeit betreffend die soziale Sicherheit zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich vorübergehend ihre Gültigkeit bewahren.
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