Sehr geehrte Leserinnen und Leser
Können die Parteien bereits vor der Heirat oder während der Ehe vertraglich vom Gesetz abweichende Regeln für die Zeit nach einer allfälligen künftigen Scheidung festlegen? Thomas Geiser widmet sich dieser Frage anhand eines kürzlich ergangenen Entscheids des Bundesgerichts.
Iris Herzog-Zwitter gibt einen Überblick zu Leiturteilen des deutschen Bundesgerichtshofes aus dem Arzthaftungs- und Medizinrecht. Ausgangspunkt ist das Urteil zur Haftung eines Arztes wegen Lebenserhaltung durch künstliche Ernährung vom 2. April 2019.
Das Leistungsfähigkeitsprinzip wird gemeinhin als das zentrale Gerechtigkeitsprinzip im schweizerischen Steuerrecht verstanden. Peter Hongler hinterfragt diese Theorie und zeigt auf, warum dieses Prinzip bei künftigen Steuergesetzrevisionsdebatten keine zentrale Rolle mehr spielen sollte.
Die Gesundheitskosten steigen. Dies wirkt sich dauerhaft auf die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung aus. Jean-Louis Duc diskutiert Möglichkeiten, wie u. a. die Einschränkung der Kontrahierungspflicht oder die Einführung einer Einheitskasse, um diese Kosten einzudämmen.
Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die Woche.
Daphne Röösli
Produktmanagerin Jusletter
Abstract
In vorliegender Publikation bringt die Autorin eine Auswahl von Leiturteilen des deutschen Bundesgerichtshofes aus dem Arzthaftungsrecht und dem Medizinrecht. Aktuelle medizinrechtliche, gesellschaftspolitische und ethische Fragen werden im Kontext mit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes beleuchtet.
Abstract
Nach einem neuen Entscheid lässt es das Bundesgericht zu, dass die Brautleute in einem Ehevertrag den nachehelichen Unterhalt verbindlich regeln. Das Scheidungsgericht muss gemäss der von den Parteien getroffenen Regelung entscheiden, wenn sie nicht offensichtlich unangemessen ist. Das Bundesgericht setzt sich im Entscheid allerdings weder mit den entgegenstehenden Lehrmeinungen noch mit der Entstehungsgeschichte der entsprechenden Gesetzesbestimmungen auseinander.
Abstract
Das Leistungsfähigkeitsprinzip wird als Fundamentalgrundsatz des Steuerrechts verstanden, der dazu dienen soll, ein gerechtes Steuersystem zu gestalten. Abweichungen vom Leistungsfähigkeitsprinzip gelten gemeinhin als ungerecht. Der Autor geht der Frage nach, ob und warum das Leistungsfähigkeitsprinzip überhaupt Geltung entfaltet. Hierbei zeigt die Untersuchung, dass das Leistungsfähigkeitsprinzip dem Anwender nur illusorisch vorgibt etwas Gerechtes zu tun und damit normativ auf tönernen Füssen steht.
Abstract
Das Problem der Gesundheitskosten wird immer dringender, auch aufgrund der direkten Auswirkung auf die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung, die durch das KVG geregelt wird. Regelmässig vorgebrachte Mittel gegen die steigenden Kosten sind die Limitierung der Zahl von Gesundheitsdienstleistern sowie die Abschaffung der Kontrahierungspflicht. (el)
Abstract
BGer – Der Kanton Zürich darf die Finanzierung für ausserkantonale Behandlungen in einer Bündner Klinik für Stresserkrankungen nicht auf die Kapazität beschränken, die die Bündner Behörden in ihrer Spitalliste für die eigene Bevölkerung vorgesehen haben. Dies hat das Bundesgericht entschieden und die Beschwerde der Klinik gutgeheissen. (Urteil 9C_493/2018)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer ehemaligen Treuhänderin abgewiesen, die rund 4 Millionen Franken ihrer Kunden veruntreute. Es bleibt damit bei einer bedingten Gefängnisstrafe von 24 Monaten. (Urteil 6B_347/2019)
Abstract
BGer – Das Bundesamt für Umwelt muss sicherstellen, dass die Strahlenschutz-Grenzwerte von Mobilfunkantennen landesweit respektiert werden. Das verlangt das Bundesgericht und will damit sicherstellen, dass die Qualitätssicherung der Mobilfunkbetreiber ordnungsgemäss funktioniert. (Urteil 1C_97/2018)
Abstract
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht überprüfte Sanktionen, welche die Wettbewerbskommission gegen in der Schweiz tätige Vertriebspartner/Auslieferer von französischsprachigen Büchern wegen der Behinderung von Parallelimporten ausgesprochen hatte. In fünf Fällen werden die Sanktionen bestätigt und in vier Fällen reduziert. Insgesamt belaufen sie sich auf rund 14,3 Millionen Schweizer Franken. (Urteile B-3938/2013, B-3954/2013 etc.)
Abstract
An seiner Sitzung vom 30. Oktober 2019 hat der Bundesrat ein befristetes Abkommen mit dem Vereinigten Königreich zur Koordinierung der Sozialversicherungen nach dem Brexit genehmigt. Es ist vorgesehen für den Fall, dass das Vereinigte Königreich die EU ohne Austrittsvereinbarung verlässt und soll sicherstellen, dass die Regeln des Abkommens über die Personenfreizügigkeit betreffend die soziale Sicherheit zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich vorübergehend ihre Gültigkeit bewahren.
Abstract
Die Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im November 2019 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
Jusletter