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Sehr geehrte Leserinnen und Leser

Welche Möglichkeiten haben Finanzmarktteilnehmer unter geltendem Recht, um die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf das Klima positiv zu beeinflussen? Dürfen die Institute bereits heute Schattenpreise einsetzen? Wie ist eine Branchenvereinbarung rechtlich zu qualifizieren? Können bei der Kreditvergabe Anreize zu klimafreundlichem Bauen gesetzt werden? Mirjam Eggen zeigt auf, dass bereits heute vieles möglich ist und die Finanzmarktakteure nicht auf die Umsetzung des Übereinkommens von Paris, auf den schweizerischen Gesetzgeber oder auf sonst eine Entwicklung auf hoheitlicher Ebene warten müssen. 

Während sich Lehre und Rechtsprechung ausgiebig mit der Vertrags- und Gesetzesauslegung befassen, wurde die Methodik der Statutenauslegung im Aktienrecht in der Schweiz bisher deutlich weniger beleuchtet. Gianin Hoessly stellt den Stand der Rechtsprechung und die Ansichten in der Lehre umfassend dar und formuliert einen Ansatz zu einer alternativen Herangehensweise an die Statutenauslegung. 

Morad Goerg stellt das königliche Vorrecht im britischen Verfassungsrecht vor. Vom Ursprung 1688 bis zum Brexit werden die Definition, die historische Entwicklung, die Kasuistik, den Anwendungsbereich, aber auch die Grenzen des königlichen Vorrechts in der konstitutionellen Monarchie thematisiert. Die Institution scheint noch lange nicht veraltet zu sein und ist heute noch ein wichtiger Eckpfeiler des Verfassungsrechts im Vereinigten Königreich. 

Wenn der Frühling seine Zeichen zeigt und das Wetter wieder schöner wird, ist die Grillsaison eröffnet. Dabei ist eine heisse Grillwurst mit Vorsicht zu geniessen, wie ein Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zug zeigt. Thomas Koller führt seine Ausführungen zum Grillrecht fort und macht es um ein Rechtsgebiet reicher: das Grillsozialversicherungsrecht und das «Wesen der Grillwurst».  

Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die Woche.

Daphne Röösli
Produktmanagerin Jusletter

In eigener Sache: Das Webinar@Weblaw vom letzten Donnerstag «Coronavirus: Praxisfragen aus rechtlicher Sicht»  steht Ihnen gratis zur Verfügung unter weblaw.ch/corona.

Wissenschaftliche Beiträge
Mirjam Eggen
Mirjam Eggen
Abstract

Gemäss dem Pariser Übereinkommen sind staatliche und private Finanzflüsse klimaverträglich auszurichten. Das geltende Recht verpflichtet die Finanzmarktakteure lediglich punktuell, diese Zielsetzung in ihre Entscheidprozesse einzubeziehen. Es besteht vielmehr die Erwartung, dass die betroffenen Marktteilnehmer eigenständig Massnahmen einleiten, um zu einer klimafreundlichen Ausgestaltung der Finanzflüsse beizutragen. Der Beitrag legt dar, dass die Finanzmarktakteure bereits unter dem geltenden Finanzmarktrecht verschiedene Instrumente haben, um dieser Erwartung nachzukommen. Insbesondere steht es ihnen frei, bei der Formulierung ihrer Strategie und der Ausgestaltung ihrer Geschäftsprozesse die Auswirkungen ihrer Entscheide und Aktivitäten auf das Klima einzubeziehen.

Gianin Hoessly
Abstract

Mit der Methodik der Vertrags- und Gesetzesauslegung befasst sich eine Fülle an Rechtsprechung und Literatur. Demgegenüber ist die Methodik der Statutenauslegung in der Schweiz bisher deutlich weniger untersucht worden. Der Autor analysiert die Rechtsprechung und Lehre zur Statutenauslegung im Aktienrecht und zeigt einen Ansatz zu einer alternativen Herangehensweise auf.

Beiträge
Morad Goerg
Abstract

In einer konstitutionellen Monarchie, wie sie gegenwärtig im Vereinigten Königreich besteht, nennt man die Gesamtheit der Rechte, Attribute, Privilegien und Ehrungen der Krone «die Prärogative». In diesem Beitrag stellt der Autor diese Institution des britischen Rechts vor, die bis heute nicht an Bedeutung verloren hat. Dank der Kasuistik kann der Autor die Entwicklung dieser Institution von ihrem Ursprung bis zum Brexit nachzeichnen und auch auf ihre Reichweite, Grenzen und Praxis eingehen. Der Leser wird erkennen: die Prärogative sind keineswegs veraltet sondern bilden noch immer einen Grundpfeiler des britischen Verfassungsrechts. (el)

Thomas Koller
Thomas Koller
Abstract

Das Grillrecht ist ein transdisziplinäres Rechtsgebiet. Es umfasst Fragestellungen aus zahlreichen Rechtsbereichen, so unter anderem auch – wie ein neueres Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zug sehr schön illustriert – aus dem Sozialversicherungsrecht. Dieses Urteil ist darüber hinaus von grundlegender Bedeutung, weil es sich mit dem «Wesen der Grillwurst» befasst. Rechtsstaatlich ist das Vorgehen des Verwaltungsgerichts allerdings nicht unbedenklich, geht das Gericht dabei doch von einer (nicht näher untermauerten) Notorietät aus, statt das «Wesen der Grillwurst» gestützt auf ein förmliches Beweisverfahren zu ergründen.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hebt den Freispruch von zwei Vorstandsmitgliedern des Vereins «Islamischer Zentralrat Schweiz» (IZRS) durch das Bundesstrafgericht im Zusammenhang mit zwei Propaganda-Videos auf. Es heisst die Beschwerde der Bundesanwaltschaft (BA) gut und weist die Sache zu neuem Entscheid ans Bundesstrafgericht zurück. Die Beschwerde eines dritten Vorstandsmitglieds des IZRS, das vom Bundesstrafgericht verurteilt wurde, weist das Bundesgericht ab. (Urteile 6B_114/2019, 6B_169/2019)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat das Urteil gegen einen Kosovaren wegen sexueller Belästigung und Vergewaltigung bestätigt. Der heute 49-jährige Mann war von der Walliser Justiz zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. (Urteil 6B_1284/2019)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Die FATF hat an ihrer Plenarsitzung im Februar 2020 ihre Bekanntgabe zu Hochrisiko- und weiteren unter Beobachtung stehenden Ländern aktualisiert.

Vernehmlassungsübersicht
Jurius
Abstract

Die Zusammenstellung beinhaltet alle laufenden Vernehmlassungen der Bundeskanzlei, der Departemente EDA, EDI, EJPD, VBS, EFD, UVEK, WBF und der Parlamentarischen Kommissionen im März 2020. Die einzelnen Vernehmlassungen sowie die dazugehörigen Unterlagen können via Links direkt abgerufen werden.