Sehr geehrte Leserinnen und Leser

Das Coronavirus und die in Kraft getretene COVID-19-Verordnung 2 stellen Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmer, insbesondere in den Bereichen Annahmeverzug, Lohnfortzahlungspflicht, Kündigung und Haftung bei ungenügendem Gesundheitsschutz vor zahlreiche Fragen. Ausserdem zeigt die Krise einmal mehr auf, dass für Selbständigerwerbende die soziale Absicherung ungenügend ist. Thomas Geiser, Roland Müller und Kurt Pärli widmen sich diesen arbeitsrechtlichen Aspekten und geben konkrete Empfehlungen für die arbeitsrechtliche Praxis.

Auch Jean Christophe Schwaab befasst sich mit arbeitsrechtlichen Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit den sich in Quarantäne befindenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern: Ist die Lohnfortzahlung gesichert? Was ist, wenn Arbeitnehmende selbstverschuldet in Quarantäne sind? Ist ein Schutz vor Kündigung zu Unzeit gewährleistet? Und welche rechtlichen Aspekte sind bei Homeoffice zu beachten?

Der Staat stellt zahlreiche raumbezogene Daten zur Verfügung, für die Raumplanung, das Grundbuch oder das Wandern. Dahinter steht das Geoinformationsrecht des Bundes, ein wenig bekanntes Rechtsgebiet. Daniel Kettiger präsentiert einen Rück- und Ausblick und zeigt auf, welche Herausforderungen auf das Geoinformationsrecht zukommen.

Das Urteil D2019-2848 gemäss der Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy (UDRP) ordnet die Übertragung des Domainnamens «gorgonzola.best» an das Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola an. Dies ist wohl der erste Fall, in dem die Inhaber einer bekannten geografischen Herkunftsangabe in einem UDRP-Verfahren erfolgreich sind. Nicolas Guyot fasst die Entscheidung zusammen und kommentiert ihren Stellenwert für den Schutz von geografischen Herkunftsangaben.

Zum 60. Geburtstag von Professor Dr. Jörg Schmid ist eine Festschrift mit 14 Beiträgen erschienen: Sachenrecht, Obligationenrecht und mehr. Roland Pfäffli gibt einen kurzen Überblick zu den einzelnen Abhandlungen.

Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die Woche.

Daphne Röösli
Produktmanagerin Jusletter

In eigener Sache: Morgen findet das Webinar@Weblaw «Coronavirus: Praxisfragen aus rechtlicher Sicht II» statt. Auf unserer neuen Themenseite finden Sie sämtliche bei Weblaw erschienen Beiträge sowie vergangene Webinare zum Thema. Auch finden Sie dort Links zu den relevanten Rechtsquellen und weiterführenden Informationen.

Wissenschaftliche Beiträge
Daniel Kettiger
Daniel Kettiger
Abstract

Am 1. Juli 2008 traten das Bundesgesetz über Geoinformation (GeoIG) und zahlreiche zugehörige Verordnungen in Kraft. Die Gesetzgebung bewährte sich grundsätzlich und konnte den inzwischen eingetretenen technologischen Wandel auffangen. In den ersten zehn Jahren gab es nur wenige Änderungen der Rechtsnormen. In jüngster Zeit mehren sich Revisionsvorhaben. Dies bietet Anlass für einen Rück- und Ausblick in diesem eher wenig bekannten und wenig spektakulären Rechtsgebiet.

Urteilsbesprechungen
Nicolas Guyot
Nicolas Guyot
Abstract

Der Autor resümiert und kommentiert den Entscheid D2019-2848 vom 31. Januar 2020 eines Gremiums, das gemäss den Richtlinien der «Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy (UDRP)», einem Schlichtungsverfahren zur Lösung von Domain-Streitigkeiten, gebildet wurde. Der Entscheid ordnet die Übertragung der Domain «gorgonzola.best» an das Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola an. Dabei handelt es sich unseres Wissens um den ersten Fall, in dem die Inhaber einer bekannten geografischen Angabe in einem UDRP-Verfahren obsiegen. (el)

Beiträge
Thomas Geiser
Thomas Geiser
Roland Müller
Roland Müller
Kurt Pärli
Kurt Pärli
Abstract

Das Coronavirus führt nicht nur zu einschneidenden Veränderungen unseres Alltags, es führt auch zu Unsicherheiten in der Arbeitswelt. Zahlreiche Fragen stellen sich für Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmer, insbesondere in den Bereichen Annahmeverzug, Lohnfortzahlungspflicht, Kündigung und Haftung bei ungenügendem Gesundheitsschutz. Die Autoren erörtern die gesetzlichen Vorschriften, darunter auch die erst am 16. März und 20. März 2020 in Kraft getretene Änderung der COVID-19-Verordnung 2. Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen werden anschliessend mit Hinweis auf die entsprechenden Grundlagen beantwortet. Der Artikel schliesst mit konkreten Empfehlungen für die arbeitsrechtliche Praxis.

Jean Christophe Schwaab
Jean Christophe Schwaab
Abstract

Die Coronavirus-Epidemie hat zur Quarantäne vieler Arbeitsplätze und Arbeitnehmer geführt. Die Frage nach dem Recht auf Lohn in solchen Fällen ist Gegenstand vieler Diskussionen, ebenso wie die Frage eines möglichen Verschuldens des Arbeitnehmers, der sich in Quarantäne befindet, weil er sich in einem als gefährdet geltenden Gebiet aufgehalten hat oder sein Arbeitgeber ihm verboten hat, dorthin zu gehen. Der Autor analysiert die verschiedenen Quarantänesituationen, die die Arbeitenden betreffen, das Recht auf Lohnfortzahlung und den Schutz vor Kündigung zu Unzeit. Er befasst sich auch mit Home-Office während der Quarantäne. (el)

Rezension
Roland Pfäffli
Roland Pfäffli
Abstract

Zum 60. Geburtstag von Professor Dr. Jörg Schmid, Luzern, ist eine Festschrift (Liber amicorum) mit 14 Beiträgen erschienen. Im Rahmen eines feierlichen Anlasses wurde dem Jubilar die Festgabe überreicht. Der Beitrag gibt einen Überblick zu den einzelnen Abhandlungen.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht klärt die Rechtsprechung zur Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr bei Vermögensdelikten. Im konkreten Fall wird der Betroffene aus der Untersuchungshaft entlassen, da keine besonders schweren Vermögensdelikte drohen, welche die Geschädigten ähnlich treffen wie ein Gewaltdelikt. (Urteil 1B_6/2020)

Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Vorerst muss die Firma CFR Properties für die geplante Sanierung der ehemaligen Deponie von La Pila im Kanton Freiburg nur eine Garantie von 500’000 Franken an den Kanton Freiburg leisten. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 1C_62/2020)

Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes wegen mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung aufgehoben und den Fall ans Walliser Kantonsgericht zurückgewiesen. Der Mann hatte seiner Frau und den beiden kleinen Kindern im März 2017 gedroht, sie mit einem Karabiner zu erschiessen. (Urteil 6B_916/2019)

Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Ein siebenjähriges Mädchen aus der zweisprachigen Freiburger Gemeinde Marly darf in die deutschsprachige Primarschule wechseln, obwohl es den Kindergarten auf Französisch absolvierte. Dies hat das Bundesgericht entschieden und eine Verfügung der Gemeinde aufgehoben. (Urteil 2C_695/2019)

Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Das Amt für Migration des Kantons Luzern muss einer Montenegrinerin eine Aufenthaltsbewilligung erteilen, nachdem die Frau sexuelle Nötigung durch ihren Schwiegervater erlebte und psychischen Drangsalierungen durch die Familie ihres Ehemanns ausgesetzt war. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 2C_922/2019)

Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Unzählige Male fuhren zwei Männer mit nicht versicherten, defekten Motorrädern zu einer bewirtschafteten Alp bei Frutigen BE – bis die Polizei sie kontrollierte. Das Regionalgericht Oberland sah von einer Strafe ab. Die beiden Männer dürfen nun aber einen Monat lang nicht Auto fahren. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteile 1C_263/2019 und 1C_264/2019)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Jurius
Abstract

BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat zwei Beschwerden von 15 Gemeinden des Zürcher Unterlands und des Schutzverbands der Bevölkerung um den Flughafen Zürich (sbfz) abgewiesen. Die Gemeinden verlangten zusätzliche Massnahmen, damit die zulässigen Lärmimmissionen von 22 bis 24 Uhr eingehalten werden. (Urteile A-5236/2018 und A-5242/2018)

Aus dem Bundesstrafgericht
Jurius
Jurius
Abstract

BStGer – In Anbetracht der ausserordentlichen Lage vor dem Hintergrund des Coronavirus und den seitens des Bundesrates in diesem Zusammenhang erlassenen Massnahmen hat die Strafkammer das Verfahren bis mindestens 20. April 2020 sistiert. (Beschluss SN.2020.10)

Medienmitteilungen
Jurius
Jurius
Abstract

Die Herausforderungen der aktuellen Pandemie betreffen auch den Justizbereich. Die Justiz muss aber gerade in Zeiten der Verunsicherung in ihren Kernfunktionen voll funktionsfähig bleiben. Um aber Gerichten, Behörden, Anwälten und Parteien zu ermöglichen, sich besser auf die Erschwerungen aufgrund des Coronavirus einzustellen, hat er am 20. März 2020 beschlossen, die über die Ostertage anstehenden Gerichtsferien in Zivil- und Verwaltungsverfahren schon morgen beginnen zu lassen.

Jurius
Jurius
Abstract

Das Bundesgericht richtet seinen Betrieb vorerst mit einem reduzierten Mitarbeiterstab auf prioritäre Aufgaben aus. Der Rechtsschutz für dringende Angelegenheiten bleibt ohne Einschränkungen gewährleistet. Für die vom Bundesgericht in seinen laufenden Verfahren angesetzten Fristen hat das Gericht einen Stillstand vom 19. März 2020 zunächst bis zum 19. April 2020 beschlossen. Gleichzeitig unterstützt das Bundesgericht den Vorschlag des Bundesamtes für Justiz, wonach der Bundesrat für gesetzliche Fristen sowie für behördlich oder richterlich bestimmte Fristen eine gesamtschweizerische Regelung erlässt.

Jurius
Jurius
Abstract

Vom 19. März bis und mit 4. April 2020 dürfen Schuldnerinnen und Schuldnern in der ganzen Schweiz nicht betrieben werden. Den entsprechenden so genannten Rechtsstillstand im Betreibungswesen hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. März 2020 angeordnet. Damit sollen Schweizer Unternehmen in diesem Bereich eine gewisse Entlastung erfahren.

Jurius
Jurius
Abstract

Die WEKO traf 2019 eine grosse Anzahl Entscheide. Alle ihre Beschlüsse hielten vor Gerichten stand. Unternehmen müssen zwar für ihre Kartell-Mitgliedschaft empfindliche Bussen zahlen, die Geschädigten gehen jedoch meist leer aus.

Jurius
Jurius
Abstract

Angesichts der globalen Gesundheitskrise und um die Entscheidungen der französischen Behörden und des Europarats zu berücksichtigen, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beschlossen, eine Reihe aussergewöhnlicher Massnahmen zu ergreifen.

Jurius
Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat heute, 16. März 2020, in einer ausserordentlichen Sitzung die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter verschärft. Er stuft die Situation in der Schweiz neu als «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz ein. Alle Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe werden bis am 19. April 2020 geschlossen. Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen. Er führt zudem ab Mitternacht Kontrollen auch an den Grenzen zu Deutschland, Österreich und Frankreich ein.