In der Schweiz geborener Türke muss Land verlassen
BGer – Das Bundesgericht hat die strafrechtliche Landesverweisung für einen in der Schweiz geborenen, 21-jährigen Türken bestätigt. Der Verurteilte hatte einen anderen jungen Mann grausam gequält und erniedrigt. (Urteil 6B_1417/2020)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare