Gesellschaftsrechtlicher Blick auf die COVID-19-Kreditverordnung
Schon in den ersten Tagen nach dem Inkrafttreten der COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung am 26. März 2020 sind Kredite in Milliardenhöhe versprochen worden. Dieser Umstand zeigt, dass Unternehmen positiv auf die Möglichkeit des Bundes reagiert haben, einfach und rasch Kredite aufnehmen zu können. Der vorliegende Beitrag wagt einen gesellschaftsrechtlichen Blick auf den Verordnungstext. Im Besonderen will der Beitrag im Kontext des Aktienrechts Fragen aufwerfen und diese diskutieren. Überdies soll der Beitrag Unternehmen, welche um einen COVID-19-Kredit ersuchen wollen, eine Hilfestellung bieten.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 1.1. Ausgangslage
- 1.2. Gegenstand des vorliegenden Beitrags
- 2. Zweck und Funktionsweise der Verordnung
- 3. Zwei Kategorien von COVID-19-Krediten
- 3.1. COVID-19-Kredit-Basic
- 3.2. COVID-19-Kredit-Plus
- 4. Berechnung der maximalen Kreditsumme
- 4.1. Umsatz als Ausgangslage
- 4.2. Konsequenzen der Kreditsummen-Begrenzung
- 5. Ausschluss einer Kreditgewährung
- 6. Einschränkungen der Handlungsfähigkeit des kreditnehmenden Unternehmens nach der Kreditgewährung
- 7. Hälftiger Kapitalverlust und Überschuldung
- 8. COVID-19-Kredite als Sanierungsmassnahme
- 9. Würdigung der Verordnung
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