Sehr geehrte Leserinnen und Leser
Die Ausnahmebestimmung Art. 6a COVID-19-Verordnung 2 zum Veranstaltungsverbot für «Versammlungen von Gesellschaften» ist auslegungsbedürftig. Andreas Binder, David Hofstetter, Janina Biland und Claudia Bollmann gelangen zur Erkenntnis, dass Versammlungen jeglicher Art bei privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Organisationen sowie auch Versammlungen der Legislativen auf allen staatlichen Ebenen von dessen Erleichterungen profitieren können.
Dominik Rieder widmet sich gesellschaftsrechtlichen Fragen mit Blick auf die Verordnung zur Gewährung von Krediten und Solidarbürgschaften in Folge des Coronavirus, insbesondere im Kontext des Aktienrechts. Der Beitrag bietet überdies eine Hilfestellung für Unternehmen, welche um einen COVID-19-Kredit ersuchen wollen.
Der Online-Lieferdienst Uber Eats ist mittlerweile in vielen Schweizer Städten verfügbar. Doch die Frage nach der Qualifizierung der vertraglichen Beziehung zwischen digitalen Plattformen und Dienstleistern bleibt. Kürzlich hielt eine noch nicht rechtskräftige Entscheidung fest, dass Uber Eats als Personalverleiher tätig sei. Sarah Nathalie Halpérin und Clara Wack stellen den rechtlichen Rahmen und die Bedingungen für den Personalverleih dar und prüfen die Anwendung auf digitale Plattformen wie Uber Eats.
Die geltende Schweizerische Zivilprozessordnung hat sich insgesamt bewährt. Verbesserungspotential besteht nur punktuell, insbesondere in Bezug auf die Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung. Renato Bucher bietet einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, welche der Entwurf zu einer Teilrevision vom 26. Februar 2020 vorsieht.
Benjamin F. Brägger fasst die kürzlich ergangene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Schweizerischen Bundesgerichts in Bezug auf die vollzugsrechtliche Sicherheitshaft zusammen. Ist die Vermeidung von potenziellen Opfern höher zu gewichten, als die persönliche Freiheit rechtskräftig vorbestrafter Schwerkrimineller?
Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die Woche.
Daphne Röösli
Produktmanagerin Jusletter
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