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Sehr geehrte Leserinnen und Leser

Das Thema Coronavirus-Pandemie hält uns alle in seinem Bann. Um Ihnen zeitnah qualitativ hochwertige Beiträge zu liefern, stellt diese Ausgabe eine Premiere in der Geschichte der Zeitschrift dar. Während normalerweise in der Woche nach Ostern kein Jusletter erscheint, versenden wir heute eine Sonderausgabe mit nicht weniger als sieben Beiträgen. 

Kaspar Gerber befasst sich anhand des Beispiels der «COVID-19-Verordnung 2» mit der Massgeblichkeit wissenschaftlicher Evidenz beim Erlass bundesrätlicher Verordnungen in der «ausserordentlichen Lage» gemäss Art. 7 EpG. Zentral ist die Frage, wie notwendiges Expertenwissen bei der Erarbeitung von Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus sinnvoll eingebunden wird.

Der Bedarf an intensivmedizinischen Behandlungen steigt. Das Angebot ist jedoch begrenzt. Die COVID-19-Triage-Richtlinie enthält einen Vorschlag, wie bei begrenzten Ressourcen vorzugehen ist. Christian Peter beleuchtet diese Triage und stellt Überlegungen an, ob die Autonomie der Patienten genügend Beachtung findet und ob zu Recht das Prinzip der «möglichst vielen geretteten Leben» propagiert wird. Auch Mark-Anthony Schwestermann und Christa Tobler befassen sich mit dieser Richtlinie, in der u. a. bei der Entscheidung über die Vergabe von medizinischen Ressourcen das Alter eine Rolle spielt. Dies erscheint aus dem Blickwinkel des Diskriminierungsrechts als problematisch. 

Zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können aufgrund des Corona-Massnahmenpakets des Bundesrats nicht oder nur beschränkt arbeiten oder sind wegen Kinderbetreuung an der Arbeit verhindert. Emanuel Tschannen und Thomas Pietruszak würdigen die Massnahmen aus arbeitsrechtlicher Perspektive. Da innert kurzer Zeit umsetzbare und verhältnismässige Regeln erlassen werden mussten, erstaunt es nicht, dass die Massnahmen vereinzelt noch Lücken aufweisen oder auslegungsbedürftig sind.

Die COVID-19-Verordnung 2 verbietet Veranstaltungen und ordnet die Schliessung gewisser öffentlich zugänglicher Einrichtungen an. Andrea Haefeli, Dario Galli und Markus Vischer klären die Frage, ob bzw. in welchem Umfang betroffene Geschäftsmieter verpflichtet sind, während der Dauer dieser behördlichen Anordnungen den Mietzins zu zahlen.

Die sozialen Rechte und die Solidarität wird durch die Corona-Krise in Italien auf die Probe gestellt. Christian Crocetta ruft in Erinnerung, dass diese Rechte und Grundwerte besonders jetzt wichtig sind. 

Zusätzlich zu den Jusletter-Beiträgen haben wir bei Weblaw noch mehr Content für Sie. In bisher vier Folgen unserer Webinar-Reihe «Coronavirus: Praxisfragen aus rechtlicher Sicht» liefern Expertinnen und Experten spannende Referate mit Antworten zu rechtlichen Fragen rund um die Coronavirus-Pandemie. Bald geht es weiter – und zwar zu den Themen Solidarbürgschaftsverordnung, Betreibungsrecht und Mietrecht.

Damit wir Ihnen noch schneller wertvolle Informationen zukommen lassen können, haben wir auch den Jusletter Coronavirus-Blog gestartet. Hier können Expertinnen und Experten zeitnah kurze Posts veröffentlichen. Und das Beste: Als Jusletter-Abonnentin oder -Abonnent können Sie mitdiskutieren!

Für eine Übersicht über alle Beiträge, Webinare, Blogbeiträge und anderen Content wie Newsletter aus den Kanzleien oder Links zu Rechtsquellen betreiben wir für Sie die Themenseite Coronavirus.

Wir wünschen Ihnen Gesundheit, eine spannende Lektüre sowie einen wertvollen Gedankenaustausch.

Daphne Röösli
Produktmanagerin Jusletter

Beiträge
Kaspar Gerber
Kaspar Gerber
Abstract

Der Autor äussert sich, gestützt auf eine Kurzanalyse des Regelungsgegenstands von Art. 7 EpG, zur Massgeblichkeit einschlägiger wissenschaftlicher Evidenz für bundesrätliche Corona-Massnahmen in der «ausserordentliche Lage» gemäss Art. 7 EpG. Vor diesem Hintergrund beurteilt er die Schulschliessungen kritisch. Er begrüsst hingegen die Einsetzung der «Swiss National COVID-19 Task Force» und erhofft sich aus grundrechtlicher Sicht vom Bundesrat zeitnah eine «Exit-Strategie» aus der «ausserordentlichen Lage» nach Art. 7 EpG.

Christian Peter
Christian Peter
Abstract

Durch Covid-19 steigt der Bedarf an intensivmedizinischen Behandlungen. Das Angebot ist jedoch begrenzt. Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften macht zusammen mit der Schweizerischen Gesellschaft für Intensivmedizin (SGI) einen Vorschlag, wie bei einer Zuteilung vorzugehen ist. Der vorliegende Beitrag beleuchtet diese Covid-19-Triage-Richtlinie und stellt Überlegungen an, ob die Autonomie der Patienten genügend Beachtung findet und ob zu Recht das Prinzip der «möglichst vielen geretteten Leben» propagiert wird.

Mark-Anthony Schwestermann
Mark-Anthony Schwestermann
Christa Tobler
Christa Tobler
Abstract

Die Stiftung Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften und die Vereinigung Schweizerische Gesellschaft für Intensivmedizin haben vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie die Richtlinien «Intensivmedizinische Massnahmen» mit Bezug auf den Umgang mit knappen Ressourcen präzisiert. Bei der Entscheidung über die Vergabe von solchen Ressourcen spielt u.a. das Alter eines Patienten eine Rolle. Dies erscheint aus dem Blickwinkel des Diskriminierungsrechts als problematisch. Anstelle des Alters sollten die vom jeweiligen Gesundheitszustand abhängigen Überlebenschancen berücksichtigt werden.

Emanuel Georg Tschannen
Emanuel Georg Tschannen
Abstract

Das neue Coronavirus (SARS-CoV-2) und die daraus resultierende Krankheit COVID-19 haben die Welt im Sturm erobert und das Sozial- und Arbeitsleben auch in der Schweiz in Geiselhaft genommen. Der Bundesrat hat seit dem 28. Februar 2020 ein Massnahmenpaket zur Eindämmung und Bewältigung der Corona-Pandemie geschnürt und schrittweise nachgebessert. Dieser Beitrag ordnet das Corona-Massnahmenpaket des Bundesrats aus arbeitsrechtlicher Sicht ein.

Thomas Pietruszak
Thomas Pietruszak
Abstract

Aufgrund der raschen Verbreitung des Coronavirus hat der Bundesrat Mitte März 2020 mittels Notrecht schweizweit öffentliche und private Veranstaltungen untersagt, öffentlich zugängliche Einrichtungen geschlossen und den Unterricht an sämtlichen Schulen eingestellt. Zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können aufgrund dieser Massnahmen nicht oder nur beschränkt arbeiten oder sind wegen Kinderbetreuung an der Arbeit verhindert. Der vorliegende Beitrag untersucht, ob der Arbeitgeber für die entsprechenden Ausfallzeiten Lohnfortzahlung schuldet.

Andrea Haefeli
Andrea Haefeli
Dario Galli
Dario Galli
Markus Vischer
Markus Vischer
Abstract

Die Autoren gehen der Frage nach, ob bzw. in welchem Umfang Geschäftsmieter – die im Mietobjekt ihr Geschäft wegen einer behördlichen Anordnung nicht betreiben dürfen – während der Dauer dieser Anordnung zur Mietzinszahlung verpflichtet sind. Ausgehend von der Annahme, dass der Mietvertrag diese Frage nicht regelt, kommen die Autoren gestützt auf allgemeine Vertragsgrundsätze zum Schluss, dass die Mieter grundsätzlich zur vereinbarten Mietzinszahlung verpflichtet sind.

Christian Crocetta
Christian Crocetta
Abstract

Die sozialen Rechte und die Bevölkerung werden in Italien durch den Coronavirus-Notstand sowie die wirtschaftliche und soziale Dimension der Abriegelung, die notwendig ist, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern, auf die Probe gestellt. In dieser Phase ist es wichtig, auch an die persönliche Verantwortung und soziale Solidarität zu appellieren. (el)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Der Bundesrat will Massnahmen ergreifen, um Schweizer Unternehmen vor einem coronabedingten Konkurs zu bewahren. Er hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am 8. April 2020 beauftragt, ihm nächste Woche entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Zugleich hat der Bundesrat entschieden, den Rechtsstillstand im Betreibungswesen und die Gerichtsferien nicht zu verlängern.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat am 8. April 2020 beschlossen, dass infolge der behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus zusätzliche Arbeitnehmende auf Abruf Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung (KAE) erhalten. Zudem werden Zwischenbeschäftigungen nicht mehr an die KAE angerechnet. So wird ein finanzieller Anreiz geschaffen, damit offene Stellen etwa in der Landwirtschaft oder der Logistik besetzt werden können. Um die Vollzugsorgane und die Unternehmen zu entlasten, werden verschiedene Abrechnungsverfahren vereinfacht.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat sich am 8. April 2020 mit der Situation der Geschäftsmieten befasst. Aufgrund der Corona-Massnahmen sind viele Geschäfte derzeit geschlossen. Mieterinnen und Mieter befürchten, ihre Mieten nicht mehr bezahlen zu können. Der Bundesrat sieht davon ab, in die privatrechtlichen Beziehungen zwischen Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern einzugreifen. Vielmehr ruft er die betroffenen Mietparteien eindringlich dazu auf, im Dialog konstruktive und pragmatische Lösungen zu finden.

Jurius
Abstract

Medizinische Schutzausrüstung und andere Verbrauchsmaterialen spielen eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung des Coronavirus. Da diese in der Schweiz nicht in genügenden Mengen produziert werden, soll die Versorgungslage in der Schweiz verbessert werden. Der Bundesrat hat deshalb am 8. April 2020 beschlossen, die Zölle auf Einfuhren von wichtigen medizinischen Gütern vorübergehend auszusetzen. Medizinische Versorgungsgüter sollen damit möglichst einfach und kostengünstig eingeführt werden können.

Jurius
Abstract

Die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus werden gut umgesetzt und zeigen Wirkung. Sie werden um eine Woche bis Sonntag, 26. April 2020, verlängert und noch im April schrittweise gelockert. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 8. April entschieden. Über die Etappen der Lockerung entscheidet der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung vom 16. April.