Unzulässige Beschwerde gegen bundesrätliche Notstands-Verordnung
BVGer – Ein Verein hat gegen die Verordnung des Bundesrats zur Bekämpfung des Coronavirus vom 16. März beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde eingereicht. Das Gericht ist nicht darauf eingetreten. Es hat nicht die Kompetenz, die Verordnung zu überprüfen. (Urteil C-1624/2020)
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