Tatbestand der «Kindestötung» zu Recht angewendet
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis gegen die Verurteilung einer Frau zu einer zweijährigen bedingten Freiheitsstrafe wegen Kindestötung ab. Das Kantonsgericht Wallis hat den privilegierten Tatbestand der «Kindestötung» zu Recht angewendet, mit dem der besonderen Situation einer Mutter während der Geburt, oder solange sie unter dem Einfluss des Geburtsvorganges steht, Rechnung getragen wird. (Urteil 6B_1311/2019)
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