Altersdiskriminierung bei medizinischer Ressourcenknappheit?
Rechtliche Überlegungen zur Rolle des Alters in den Triagerichtlinien für die COVID-19-Pandemie
Die Stiftung Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften und die Vereinigung Schweizerische Gesellschaft für Intensivmedizin haben vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie die Richtlinien «Intensivmedizinische Massnahmen» mit Bezug auf den Umgang mit knappen Ressourcen präzisiert. Bei der Entscheidung über die Vergabe von solchen Ressourcen spielt u.a. das Alter eines Patienten eine Rolle. Dies erscheint aus dem Blickwinkel des Diskriminierungsrechts als problematisch. Anstelle des Alters sollten die vom jeweiligen Gesundheitszustand abhängigen Überlebenschancen berücksichtigt werden.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Der Begriff der Altersdiskriminierung im Allgemeinen
- 3. Die Triagerichtlinien müssen mit den Grundrechten vereinbar sein
- 4. Das Verbot der Altersdiskriminierung
- 4.1. Völkerrechtliche Ebene
- 4.2. Nationale Ebene: Art. 8 BV
- 5. Altersdiskriminierung in den Triagerichtlinien?
- 5.1. Allgemeines zu den Triagekriterien
- 5.2. Das Kriterium des Alters: direkte oder indirekte Berücksichtigung?
- 5.3. Altersdiskriminierung?
- 5.3.1. Einleitende Bemerkungen
- 5.3.2. Liegt eine benachteiligende Ungleichbehandlung von vergleichbaren Fällen vor, die sich direkt oder indirekt auf das Alter stützt?
- 5.3.3. Kann die Ungleichbehandlung gerechtfertigt werden?
- 5.3.4. Falls ein Rechtfertigungsgrund vorliegt: Ist die Ungleichbehandlung verhältnismässig?
- 6. Schlussbemerkungen
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