Jusletter

Coronavirus SARS-CoV-2: Klärung mietrechtlicher Fragen

  • Autoren/Autorinnen: Andrea Haefeli / Dario Galli / Markus Vischer
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht, Miet- und Pachtrecht, Obligationenrecht
  • DOI: 10.38023/9af53297-c8d4-4c45-abff-f8f645993262
  • Zitiervorschlag: Andrea Haefeli / Dario Galli / Markus Vischer, Coronavirus SARS-CoV-2: Klärung mietrechtlicher Fragen, in: Jusletter 14. April 2020
Die Autoren gehen der Frage nach, ob bzw. in welchem Umfang Geschäftsmieter – die im Mietobjekt ihr Geschäft wegen einer behördlichen Anordnung nicht betreiben dürfen – während der Dauer dieser Anordnung zur Mietzinszahlung verpflichtet sind. Ausgehend von der Annahme, dass der Mietvertrag diese Frage nicht regelt, kommen die Autoren gestützt auf allgemeine Vertragsgrundsätze zum Schluss, dass die Mieter grundsätzlich zur vereinbarten Mietzinszahlung verpflichtet sind.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Frage- und Prüfschema
  • 2.1. Vorbemerkung
  • 2.2. Unmöglichkeit bzw. Teilunmöglichkeit?
  • 2.2.1. Die verschiedenen Arten von Unmöglichkeit
  • 2.2.2. Unmöglichkeit bei Dauerschuldverhältnissen
  • 2.3. (Teil-)Zweckfortfall oder (Teil-)Verwendungsunmöglichkeit?
  • 2.3.1. (Teil-)Zweckfortfall
  • 2.3.2. (Teil-)Verwendungsunmöglichkeit
  • 2.4. Schlechterfüllung?
  • 2.5. Weitere Rechtsbehelfe?
  • 3. COVID-19-Verordnung Miete und Pacht

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