Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeit auf Abruf präzisiert
BGer – Das Bundesgericht hat seine Rechtsprechung hinsichtlich des Anspruchs auf Arbeitslosentaggelder bei Arbeit auf Abruf präzisiert. Es limitiert den Anspruch auf eine Rahmenfrist von zwei Jahren. (Urteil 8C_778/2019)
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