Sanktion gegen Musik Hug ist wirtschaftlich möglich
BVGer – Aufgrund von Preisabsprachen im Flügel- und Klaviervertrieb büsste die Wettbewerbskommission die Musik Hug AG mit 445’000 Franken. Das Bundesverwaltungsgericht beurteilt die Sanktion als verhältnismässig und weist die Beschwerde des Musikunternehmens ab. (Urteil B-823/2016)
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