Nicht mehr als fünf
Ein antiker Vorläufer der Corona-Regel
Die Corona-Fünferregel beschränkt das Grundrecht der Versammlungsfreiheit einschneidend und ist nicht demokratisch legitimiert. Trotzdem wird sie von der Schweizer Bevölkerung mehrheitlich befolgt, wie die Praxisanalyse zeigt. Eine ähnliche Einschränkung in der Antike, die dem Bestreben der damaligen Oligarchie diente, das wirtschaftlich politische Gleichgewicht aufrechtzuerhalten, konnte nämlich nicht durchgesetzt werden. Gerade dieser Unterschied zwischen damals und heute bei der Umsetzung könnte der Schlüssel sein, um die Befolgung der Corona-Fünferregel zu erklären.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Die COVID-19-Verordnung 2
- 2.1. Zur Umsetzung des Verbots von Menschenansammlungen
- 2.1.1. Basel
- 2.1.2. Bern
- 2.1.3. Genf
- 2.1.4. Luzern
- 2.1.5. Schaffhausen
- 2.1.6. St. Gallen
- 2.1.7. Tessin
- 2.1.8. Waadt
- 2.1.9. Wallis
- 2.1.10. Zürich
- 2.2. Versuch einer Evaluation der gesammelten Informationen
- 3. Die lex Orchia als das erste der Aufwandsgesetze
- 4. Versuch eines historischen Rechtsvergleichs
- 5. Schluss
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare