Lebensmittelrecht: Neue Bestimmungen treten in Kraft
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Mai 2020 Anpassungen verschiedener lebensmittelrechtlicher Verordnungen gutgeheissen. Sie werden mit den in der EU geltenden Bestimmungen harmonisiert. Neu wird die Kennzeichnung «GVO-frei» für Lebensmittel tierischer Herkunft sowie ein neues Höchstmengenkonzept für Vitamine und Mineralstoffe eingeführt und die Hof- und Weidetötung ermöglicht. Die Änderungen treten am 1. Juli 2020 in Kraft.
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