Schutz vor Cyberrisiken
Die Verordnung über die Organisation des Bundes zum Schutz vor Cyberrisiken wurde vom Bundesrat in seiner Sitzung vom 27. Mai 2020 verabschiedet und tritt am 1. Juli 2020 in Kraft. Weiter hat der Bundesrat eine Stärkung der personellen Ressourcen für die Umsetzung der Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken 2020–2022 um 20 Stellen beschlossen.
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