Essay DOI: 10.38023/ffff5b41-d908-4fae-9d80-76ec1c4424f1

Unterstellung Privater unter das Vergaberecht

Einige grundlegende Gedanken zu vergaberechtlichen Perspektiven auf Privatspitäler

Tomas Poledna
Tomas Poledna
Ralph Trümpler
Ralph Trümpler
Rechtsgebiete:

Gesundheitsrecht, Vergaberecht, Verwaltungsrecht

Zitiervorschlag: Tomas Poledna / Ralph Trümpler, Unterstellung Privater unter das Vergaberecht, in: Jusletter 8. Juni 2020

Nach BGE 145 II 49 unterstehen öffentlich-rechtliche Spitäler als sog. Einrichtungen des öffentlichen Rechts dem Beschaffungsrecht. Nicht behandelt und entschieden wurde in diesem Urteilsspruch aber die Frage der subjektiven Unterstellung von Privatspitälern. Trotzdem folgerten einige Autoren solches im Nachgang als Konsequenz. Der Beitrag macht sich vor diesem Hintergrund grundlegende Gedanken zur Unterstellung Privater unter das Vergaberecht. Das Aufzeigen von möglichen Entwicklungen im Beschaffungsrecht soll zu weiteren Gedanken anregen.


Inhaltsverzeichnis

  • 1. Vorgedanken
  • 2. Gedanke 1 – «Make or Buy» Entscheid bei Privaten
  • 3. Gedanke 2 – Wie muss das «Prinzip der Einmaligkeit der Ausschreibung» verstanden und gelebt werden?
  • 4. Gedanke 3 – Subjektive Unterstellung unter Beschaffungsrecht und fehlende Homogenität von Leistungsaufträgen
  • 5. Gedanke 4 – Keine Subventionierung von Spitalleistungen mit öffentlichen Geldern zu mehr als 50%
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