Zurück ans Zürcher Obergericht nach ungenügender Beweiswürdigung
BGer – Das Zürcher Obergericht muss sich erneut mit der Anklage eines zur Tatzeit Minderjährigen befassen, der 2015 einen Mann auf der Klopstockwiese in Zürich mit Faustschlägen schwer verletzte. Das Bundesgericht hat die Verurteilung des jungen Mannes aufgehoben. (Urteile 6B_589/2019, 6B_597/2019 und 6B_599/2019)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare