Arbeitnehmereigenschaft bei der Plattformarbeit gemäss EuGH
Ende April 2020 erging eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Arbeitsgerichts Watford (Watford Employment Tribunal) aus dem Vereinigten Königreich in einem nationalen Verfahren betreffend Arbeitszeitschutz im Sinne der EU-Richtlinie 2003/88/EG vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung. Das Vorlageverfahren bot dem EuGH Gelegenheit, zur Arbeitnehmereigenschaft von Plattformbeschäftigten Stellung zu nehmen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Ausgangslage und Sachverhalt
- 3. Rechtlicher Rahmen
- 3.1. Die Richtlinie 2003/88/EG und das nationale Recht
- 3.2. Unionsrechtliche Kriterien für die Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft
- 4. Stellungnahme des Gerichtshofs zu den Vorlagefragen
- 5. Bedeutung des Urteils
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