Sehr geehrte Leserinnen und Leser
Die mit dem Finanzdienstleistungsgesetz und Finanzinstitutsgesetz vollendete neue Finanzmarktarchitektur ist nicht ohne Einfluss auf das Kollektivanlagenrecht geblieben. Thomas Jutzi, Ksenia Wess und Damian Sieradzki stellen die allgemeinen Rechtsgrundlagen des Kollektivanlagengeschäfts in der Schweiz und in der EU dar und untersuchen die einzelnen Neuerungen vor dem Hintergrund des Einflusses der europäischen Rechtsordnung.
Das digitalisierte Grundbuch stand in den vergangenen Jahren insbesondere im Zusammenhang mit der Vorlage 14.034 «Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Beurkundung des Personenstands und Grundbuch)» im Fokus der Politik. Ab dem 1. Juli 2020 gelten für den elektronischen Zugang zu Grundbuchdaten neue Regelungen. Urs Fasel und Adrian Mühlematter geben einen Überblick über die Gesetzgebungsgeschichte und analysieren die neuen Bestimmungen der Grundbuchverordnung.
Eylem Demir bespricht ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, welches auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Arbeitsgerichts Watford aus dem Vereinigten Königreich betreffend Arbeitszeitschutz erging. Das Vorlageverfahren bot dem EuGH Gelegenheit, zur Arbeitnehmereigenschaft von Plattformbeschäftigten Stellung zu nehmen.
Nach wie vor sind juristisch nicht ausgebildete Richter, sog. Laienrichter, im Amt. Die Beurteilung der Zuständigkeit des Gerichts mittels doppelrelevanten Tatsachen kann dazu führen, dass Laienrichter juristische Fragen ausserhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs behandeln müssen. Philippe Ehrenström befasst sich mit der Anwendbarkeit von doppelrelevanten Tatsachen und widmet sich anschliessend dem Laienrichtertum am Arbeitsgericht im Kanton Genf.
Es steht die Modernisierung des Handelsregisterrechts bevor. Die neuen Bestimmungen treten ab dem 1. Januar 2021 in Kraft. Flurin Vionnet-Riederer gibt einen Überblick über den Hintergrund und die Herausforderungen der Revision und widmet sich den Neuerungen in der Handelsregisterverordnung, im Obligationenrecht und in der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister.
Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die Woche.
Daphne Röösli
Produktmanagerin Jusletter
In eigener Sache: Jusletter geht in die Sommerpause. Heute erscheint die letzte Ausgabe vor den Ferien. Jusletter startet wieder am 3. August 2020. Unser Jusletter Coronavirus-Blog sowie die Themenseite werden aber weiterhin laufend aktualisiert. Und natürlich steht Ihnen das Jusletter-Archiv rund um die Uhr zur Verfügung.
Selbstverständlich sind wir auch während der Sommerpause für Sie da. Unser Kundensupport steht Ihnen unter info@weblaw.ch zur Verfügung. Beiträge können Sie gerne bei jusletter@weblaw.ch einreichen. Das Redaktionsteam von Jusletter wünscht Ihnen eine schöne Sommerzeit.
Abstract
Das am 1. Januar 2020 in Kraft getretene FIDLEG- und FINIG-Reformpaket, womit (in inhaltlicher Hinsicht) unter anderem die Äquivalenz zum EU-Recht sichergestellt werden soll(te), hat die horizontale Architektur der schweizerischen Finanzmarktregulierung erweitert. Gleichzeitig hat die neue Architektur auch zahlreiche Änderungen im Schweizer Kollektivanlagenrecht bewirkt. Im vorliegenden Beitrag untersuchen die Autoren die einzelnen Neuerungen vor dem Hintergrund des Einflusses der europäischen Rechtsordnung.
Abstract
Das digitalisierte Grundbuch stand in den vergangenen Jahren insbesondere im Zusammenhang mit der Vorlage 14.034 «Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Beurkundung des Personenstands und Grundbuch)» im Fokus der Politik. Die geführten Diskussionen haben gezeigt, dass die Grundbuchverordnung im Bereich des elektronischen Zugangs zu den Grundbuchdaten Handlungsbedarf aufweist. Der Beitrag befasst sich mit der in diesem Zusammenhang stehenden Revision und versucht, einen ersten Überblick über die Änderungen und deren Einordnung zu geben.
Abstract
Ende April 2020 erging eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Arbeitsgerichts Watford (Watford Employment Tribunal) aus dem Vereinigten Königreich in einem nationalen Verfahren betreffend Arbeitszeitschutz im Sinne der EU-Richtlinie 2003/88/EG vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung. Das Vorlageverfahren bot dem EuGH Gelegenheit, zur Arbeitnehmereigenschaft von Plattformbeschäftigten Stellung zu nehmen.
Abstract
Die Anwendung von doppelrelevanten Tatsachen an Arbeitsgerichten kann dazu führen, dass diese über einen Rechtsanspruch entscheiden müssen, der über ihren spezialisierten Zuständigkeitsbereich im Arbeitsrecht hinausgeht. Das Paradoxe daran ist, dass die paritätischen Richter, selbst Gerichtspräsidenten, wenn sie Laien sind, keine spezifischen juristischen Kenntnisse ausserhalb ihres Zuständigkeitsbereichs haben, wenn man von den möglicherweise erworbenen arbeits- und verfahrensrechtlichen Erfahrungen absieht. Am Beispiel des Kantons Genf. (el)
Abstract
Es steht die Modernisierung des Handelsregisterrechts an. In deren Folge wird nicht nur die Handelsregisterverordnung (HRegV) revidiert, sondern auch das Obligationenrecht (OR) und die Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister (GebV-HReg). Neu können auch Bevollmächtigte Anmeldungen beim Handelsregister vornehmen, die Handelsregistersperre muss neu beim zuständigen Gericht verlangt werden, die Stampa-Erklärung wird als separater Beleg abgeschafft und die Gebühren werden gekürzt. Damit soll die Wirtschaft jährlich um CHF 14 Mio. entlastet werden.
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat die Kurdische Arbeiterpartei PKK als kriminelle Organisation qualifiziert und deshalb der Auslieferung eines PKK-Kadermitglieds aus Saarbrücken/D zugestimmt. Gemäss deutschen Strafverfolgungsbehörden hat der Mann Personen für die Volksverteidigungskräfte (HPG) rekrutiert, die als Kampfeinheiten der PKK gelten. (Urteile 1C_228/2020 und 1C_261/2020)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes bestätigt, der seine in der Schweiz eingebürgerte Nichte 2014 in den Kosovo entführte. Die heute 26-Jährige hatte gegen den Willen ihrer Familie eine Liebesbeziehung mit einem Italiener. (Urteil 6B_222/2020)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde einer nicht gegen Masern geimpften Schülerin ab, die nach einem Masernfall in ihrer Klasse temporär von der Schule ausgeschlossen wurde. Sie hatte geltend gemacht, dass die Gabe von Immunglobulin im Verhältnis zu ihrem temporären Schulausschluss die mildere Massnahme darstelle. Allerdings verlangt sie die Gabe von Immunglobulin nicht für sich selbst, sondern für die nicht impfbaren Kinder. Diese Argumentation ist nicht haltbar. (Urteil 2C_395/2019)
Abstract
BGer – Ein Autofahrer muss 300 Franken Busse zahlen und einen Monat auf den Führerausweis verzichten. Er kämmte sich während der Fahrt auf der Autobahn mit der Hand die Haare und fuhr dabei Schlangenlinien. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen. (Urteil 1C_564/2019)
Abstract
BGer – Ein Genfer Immobilien-Unternehmen kündigte einer Angestellten, nachdem sie Mutter geworden war. Nun muss die Firma der Frau wegen geschlechtsdiskriminierender Kündigung drei Monatslöhne zahlen. Dies hat das Bundesgericht bestätigt und eine Beschwerde des Unternehmens abgewiesen. (Urteil 4A_59/2019)
Abstract
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA befasst sich mit der Thematik der klimabezogenen Finanzrisiken im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit. Sie prüft zudem regulatorische Ansätze für eine verbesserte Transparenz über klimabezogene Finanzrisiken bei bedeutenden Finanzinstituten.
Abstract
Der Bundesrat hat am 24. Juni 2020 Zwangsmassnahmen im Zusammenhang mit der Situation in Nicaragua erlassen. Damit schliesst sich die Schweiz Sanktionen an, welche die EU aufgrund der anhaltenden Beeinträchtigung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Nicaragua erlassen hat. Die Verordnung über Massnahmen gegenüber Nicaragua tritt am 24. Juni 2020 in Kraft.
Abstract
Am 19. Mai 2019 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit 63,7 Prozent Ja gesagt zum neuen Waffengesetz. Die meisten Anpassungen sind bereits umgesetzt. Per 1. September 2020 treten nun auch die neuen Bestimmungen für die Markierung von Feuerwaffen und den Bau von Schreckschuss- und Signalwaffen in Kraft. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 24. Juni 2020 beschlossen.
Abstract
Mitglieder der Bundesversammlung sollen künftig noch besser geschützt werden können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. Juni 2020 beschlossen, die aktualisierte Verordnung zum Schutz von Personen und Gebäuden in Bundesverantwortung auf den 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen. Damit werden vor allem Zuständigkeiten präzisiert und für einzelne neue Aufgaben rechtliche Grundlagen geschaffen.
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