Sehr geehrte Leserinnen und Leser
Die mit dem Finanzdienstleistungsgesetz und Finanzinstitutsgesetz vollendete neue Finanzmarktarchitektur ist nicht ohne Einfluss auf das Kollektivanlagenrecht geblieben. Thomas Jutzi, Ksenia Wess und Damian Sieradzki stellen die allgemeinen Rechtsgrundlagen des Kollektivanlagengeschäfts in der Schweiz und in der EU dar und untersuchen die einzelnen Neuerungen vor dem Hintergrund des Einflusses der europäischen Rechtsordnung.
Das digitalisierte Grundbuch stand in den vergangenen Jahren insbesondere im Zusammenhang mit der Vorlage 14.034 «Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Beurkundung des Personenstands und Grundbuch)» im Fokus der Politik. Ab dem 1. Juli 2020 gelten für den elektronischen Zugang zu Grundbuchdaten neue Regelungen. Urs Fasel und Adrian Mühlematter geben einen Überblick über die Gesetzgebungsgeschichte und analysieren die neuen Bestimmungen der Grundbuchverordnung.
Eylem Demir bespricht ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, welches auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Arbeitsgerichts Watford aus dem Vereinigten Königreich betreffend Arbeitszeitschutz erging. Das Vorlageverfahren bot dem EuGH Gelegenheit, zur Arbeitnehmereigenschaft von Plattformbeschäftigten Stellung zu nehmen.
Nach wie vor sind juristisch nicht ausgebildete Richter, sog. Laienrichter, im Amt. Die Beurteilung der Zuständigkeit des Gerichts mittels doppelrelevanten Tatsachen kann dazu führen, dass Laienrichter juristische Fragen ausserhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs behandeln müssen. Philippe Ehrenström befasst sich mit der Anwendbarkeit von doppelrelevanten Tatsachen und widmet sich anschliessend dem Laienrichtertum am Arbeitsgericht im Kanton Genf.
Es steht die Modernisierung des Handelsregisterrechts bevor. Die neuen Bestimmungen treten ab dem 1. Januar 2021 in Kraft. Flurin Vionnet-Riederer gibt einen Überblick über den Hintergrund und die Herausforderungen der Revision und widmet sich den Neuerungen in der Handelsregisterverordnung, im Obligationenrecht und in der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister.
Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die Woche.
Daphne Röösli
Produktmanagerin Jusletter
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