Asylsuchende erhalten zu Recht kein Taschengeld
BVGer – Einer asylsuchenden Familie aus Mazedonien wurde während ihres Aufenthalts in der Schweiz zu Recht das Taschengeld verwehrt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Bei Personen aus Ländern ohne Visumspflicht für die Schweiz ist diese Praxis zulässig. (Urteil F-3150/2018)
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