Jusletter

Zur Stellung der Neuropsychologie in der polydisziplinären Begutachtung

  • Autor/Autorin: Andrea M. Plohmann
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht
  • DOI: 10.38023/97068006-1101-4e96-910c-00dfca39a7e8
  • Zitiervorschlag: Andrea M. Plohmann, Zur Stellung der Neuropsychologie in der polydisziplinären Begutachtung, in: Jusletter 31. August 2020
In seinem Beitrag «Die Stellung der Neuropsychologie im Rahmen der polydisziplinären Begutachtung» (HAVE 2019, 200–205) wirft Huber die Frage auf, wie die Resultate einer neuropsychologischen Begutachtung im Rahmen eines polydisziplinären Gutachtens einzuordnen sind, wenn die psychiatrischen oder somatischen Fachgutachter ihrerseits zu keiner Diagnose gelangen. Ein Grossteil seines Beitrags setzt sich kritisch mit einer Studie der Autorin (2017) zur Prävalenz unzureichender Anstrengungsbereitschaft bei versicherungsmedizinischen Gutachten in der Schweiz auseinander, deren Ergebnisse Huber mit einer im Auftrag des BSV erstellten Studie von Kool et al. (2008) kontrastiert. Die Autorin stellt vorliegend wesentliche Missverständnisse richtig.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Die bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Stellung der Neuropsychologie
  • 2. Diagnostische Einordnung neuropsychologisch festgestellter Einschränkungen
  • 3. Rechtsprechung des Bundesgerichts zu Simulation und Aggravation
  • 4. Möglichkeiten und Grenzen der Neuropsychologie bei der Aufdeckung suboptimalen Leistungsverhaltens
  • 5. Abschliessende Bewertung der Neuropsychologie

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