Der Wechsel auf der Richterbank
Zur Möglichkeit der Verwirkung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter aus Art. 30 Abs. 1 BV
Das Recht auf den gesetzlichen Richter ist ein elementarer Verfassungsgrundsatz. Es schützt abstrakt vor Zuständigkeitsmanipulationen und soll – insbesondere in strafgerichtlichen Verfahren – das Vertrauen der Verfahrensbeteiligten aber auch der Öffentlichkeit in eine von unsachlichen Zuständigkeitszuweisungen freie Justiz sicherstellen. Anders als das Bundesgericht meint, ergibt sich hieraus, im Unterschied zu anderen Verfahrensrügen, dass das Recht auf den gesetzlichen Richter der Disposition der beschuldigten Person entzogen und die auf die Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter gestützte Rüge damit grundsätzlich nicht der Verwirkung fähig ist.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Darstellung der Entscheidung
- 1. Sachverhalt
- 2. Erwägungen
- III. Analyse und Kritik der Entscheidung
- IV. Folgerungen, Ausblick
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