Aus dem Bundesgericht

On ne badine pas avec la conformité des éthylomètres

Jurius
Jurius
Rechtsgebiete:

Strassenverkehrsrecht

Zitiervorschlag: Jurius, On ne badine pas avec la conformité des éthylomètres, in: Jusletter 5. Oktober 2020

BGer – Das Bundesgericht heisst die Beschwerde eines Autofahrers aus dem Jura teilweise gut: Seine Verurteilung wegen Trunkenheit am Steuer wird aufgehoben und der Fall an das Gericht seines Kantons zurückverwiesen. Bei der Kontrolle hatten die Polizeibeamten den Alkoholspiegel des Fahrers mit einem Alkoholtestgerät gemessen, dessen Konformität nicht festgestellt wurde. (Urteil 6B_533/2020) (dr)


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