On ne badine pas avec la conformité des éthylomètres
BGer – Das Bundesgericht heisst die Beschwerde eines Autofahrers aus dem Jura teilweise gut: Seine Verurteilung wegen Trunkenheit am Steuer wird aufgehoben und der Fall an das Gericht seines Kantons zurückverwiesen. Bei der Kontrolle hatten die Polizeibeamten den Alkoholspiegel des Fahrers mit einem Alkoholtestgerät gemessen, dessen Konformität nicht festgestellt wurde. (Urteil 6B_533/2020) (dr)
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