ASE-Anlagebetrug: Aargauer Justiz muss über die Bücher
BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Aargauer Staatsanwaltschaft zum ASE-Anlagebetrug gutgeheissen. Das Urteil des Aargauer Obergerichts, das die Strafe für den ehemaligen Chef der ASE Investment AG von neun auf sieben Jahre reduzierte, wurde aufgehoben. Das Aargauer Obergericht muss die Berufungen des Ex-Chefs und der Staatsanwaltschaft neu behandeln. (Urteil 6B_895/2019)
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