SEM verfügt Abschiebung trotz fehlendem Corona-Testergebnis
BVGer – Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat die Abschiebung eines Asylbewerbers nach Frankreich verfügt, ohne das Ergebnis eines wegen Symptomen durchgeführten Corona-Tests abzuwarten. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Entscheid aufgehoben. (Urteil F-5137/2020)
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