Entlassung von Mitarbeiterin der Uni Zürich als nichtig beurteilt
BGer – Das Zürcher Verwaltungsgericht hat die Entlassung einer Mitarbeiterin des medizinhistorischen Instituts der Universität Zürich (UZH) zu Unrecht als nichtig beurteilt. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der UZH teilweise gut und weist die Sache zu neuem Entscheid zurück an die Vorinstanz. Das Verwaltungsgericht hätte die Kündigung nur als unrechtmässig erachten und der Betroffenen dafür eine Entschädigung zusprechen dürfen. (Urteil 8C_7/2020)
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