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Sehr geehrte Leserinnen und Leser

In der Volksabstimmung vom 27. September 2020 wurde die Vorlage für einen bezahlten Vaterschaftsurlaub angenommen. Damit können Väter innerhalb von sechs Monaten ab Geburt eines Kindes zwei Wochen bezahlten Urlaub beziehen. Sämtliche Gesetzesänderungen treten am 1. Januar 2021 in Kraft. Peter Reinert und Dario Gomringer beschäftigen sich mit damit verbundenen Fragen aus arbeitsrechtlicher Sicht.

Das Parlament hat im Juni die Revision des Aktienrechts verabschiedet. Von besonderem Interesse erweist sich die Digitalisierung des Aktienrechts, insbesondere bei den Vorstands- und Generalversammlungen, die bis anhin immer real stattfinden mussten und künftig vermehrt digital unterstützt oder nur noch virtuell durchgeführt werden. Guy Mustaki und Joséphine Schwab geben einen Einblick darüber, wie die aktienrechtliche Zukunft der Vorstands- und Generalversammlungsbeschlüsse aussieht. 

Die Siegelung gemäss Art. 248 StPO führt regelmässig zu unzumutbaren Verzögerungen der Strafverfahren und die vom Bundesrat im Rahmen der StPO-Revision vorgeschlagenen Anpassungen sehen keine Verbesserungen vor – im Gegenteil. Damian K. Graf beleuchtet den revidierten Art. 248 E-StPO kritisch und legt eigene Anpassungsvorschläge dar.

Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die Woche. 

Daphne Röösli
Produktmanagerin Jusletter

In eigener Sache: Am 25. November 2020 findet das Webinar@Weblaw zum neuen Datenschutzgesetz statt. Die beiden Experten David Rosenthal & David Vasella führen durch ausgewählte Themen für die Praxis: Abgedeckt werden die neuen Informations-, Melde- und Auskunftspflichten, Einwilligungen, Datenflüsse im Konzern, die neuen Sanktionen und Untersuchungsmöglichkeiten des EDÖB und die Datenschutz-Folgenabschätzung.

Beiträge
Peter Reinert
Peter Reinert
Dario Gomringer
Dario Gomringer
Abstract

Mit der Annahme des Vaterschaftsurlaubs hat sich das Schweizer Volk dafür entschieden, dem Arbeitnehmer den Anspruch auf einen bezahlten, zweiwöchigen und innert einer sechsmonatigen Frist zu beziehenden Urlaub zu gewähren. Aus arbeitsrechtlicher Sicht sind damit einige Rechtsfragen verbunden, die im nachfolgenden Beitrag beantwortet werden. So stellt sich insbesondere die Frage, ob die Kündigungsfrist bei Anspruch auf Vaterschaftsurlaub jederzeit um maximal zwei Wochen verlängert wird. Ebenso unklar ist, ob der Anspruch auf Vaterschaftsurlaub starr nur unter einem Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden kann oder ob er «portabel» ist.

Guy Mustaki
Guy Mustaki
Joséphine Schwab
Joséphine Schwab
Abstract

Am 19. Juni 2020 hat das Parlament die Revision des Aktienrechts verabschiedet. Diese beinhaltet insbesondere Bestimmungen, die den Einsatz von digitalen Technologien im Entscheidverfahren des Verwaltungsrats sowie für Beschlüsse der Generalversammlung erlauben. Der vorliegende Beitrag diskutiert diese Bestimmungen und ihre zukünftige Anwendung. (el)

Damian K. Graf
Abstract

Die verfahrensverschleppende Wirkung der Siegelung (Art. 248 StPO) ist bekannt. Dennoch wird in der laufenden Revision der Eidgenössischen Strafprozessordnung daran festgehalten, ja mehr noch, die unbefriedigende Situation würde durch die aktuellen Änderungsvorschläge gar noch verschärft. Eine Streitschrift zu einem missratenen und zuweilen rechtsmissbräuchlich angerufenen Rechtsbehelf – mit Vorschlägen, wie der gordische Knoten durchschlagen werden könnte.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Die eidgenössische Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» durfte vom Initiativkomitee zurückgezogen werden, nachdem das Bundesgericht 2019 die Abstimmung über das Volksbegehren aufgehoben hatte. Die Abstimmungsfreiheit der Stimmberechtigten wird durch den Rückzug nicht verletzt. Das Bundesgericht weist die von mehreren Personen erhobenen Beschwerden ab. (Urteile 1C_105/2020, 1C_129/2020)

Jurius
Abstract

BGer – Die Schaffhauser Justiz konnte die Entsiegelung der Krankenakten eines Mannes, der der Misshandlung seiner Enkelin beschuldigt wurde, nicht anordnen. Das Bundesgericht stellt fest, dass ein solcher Entscheid von den kantonalen Behörden formell hätte genehmigt werden müssen. (Urteil 1B_545/2019) (dr)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde einer 44-jährigen Frau zurück, die von ihrer Krankenkasse die Fruchtbarkeitsbehandlung nicht erstattet bekommen hatte. Die Versicherung berief sich auf das Alter der Frau, um die Leistungen zu verweigern. (Urteil 9C_800/2019) (dr)

Jurius
Abstract

BGer – Das Zürcher Verwaltungsgericht hat die Entlassung einer Mitarbeiterin des medizinhistorischen Instituts der Universität Zürich (UZH) zu Unrecht als nichtig beurteilt. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der UZH teilweise gut und weist die Sache zu neuem Entscheid zurück an die Vorinstanz. Das Verwaltungsgericht hätte die Kündigung nur als unrechtmässig erachten und der Betroffenen dafür eine Entschädigung zusprechen dürfen. (Urteil 8C_7/2020)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde eines Politikers aus dem Kanton Wallis gegen seine Verurteilung wegen Rassendiskriminierung ab. Er hatte 2014 zu einem Medienbericht über eine tödliche Schiesserei in einer Moschee in St.Gallen auf Twitter und Facebook die Nachricht verbreitet «On en redemande !» (sinngemäss «Wir bitten um mehr!»). (Urteil 6B_644/2020)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat gegen einen ehemaligen zivilen Mitarbeiter der Kantonspolizei Schwyz Anklage beim Bundesstrafgericht eingereicht. Ihm wird unter anderem mehrfache Widerhandlung gegen das Waffengesetz und mehrfache Verletzung des Amtsgeheimnisses vorgeworfen.

Jurius
Abstract

Viele Selbständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung sind nach wie vor oder erneut von den Massnahmen gegen das Corona-Virus stark betroffen, auch wenn sie ihr Unternehmen nicht schliessen müssen. Sie können weiterhin Corona-Erwerbsersatz beanspruchen: Mit dem neuen Covid-19 Gesetz hat das Parlament diese Unterstützung verlängert und ausgeweitet. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. November 2020 die entsprechenden Verordnungsänderungen verabschiedet. Die neue Regelung tritt rückwirkend auf den 17. September 2020 in Kraft und ist befristet auf den 30. Juni 2021.

Jurius
Abstract

Der professionelle und semiprofessionelle Mannschaftssport in der Schweiz leidet stark unter den Folgen der Covid-19-Pandemie. Dank einem Hilfspaket des Bundes können Klubs direkt vom Bund mit Darlehen von insgesamt 350 Millionen Franken unterstützt werden. Die gesetzlichen Grundlagen hat das Parlament bereits erlassen. Nun hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 4. November 2020 die dazugehörige Verordnung verabschiedet und dabei die Richtlinien für die Handhabung festgelegt.

Rechtsprechungsübersicht
Jurius
Abstract

Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. September 2020 bis und mit 16. Oktober 2020 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.