Jusletter

Les conditions de détention à Champ-Dollon ne violent pas la Convention

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
  • Rechtsgebiete: Menschenrechte, Strafprozessrecht, Strafen- und Massnahmenvollzug
  • Zitiervorschlag: Jurius, Les conditions de détention à Champ-Dollon ne violent pas la Convention, in: Jusletter 30. November 2020
EGMR – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied, dass die Haftbedingungen des Antragsstellers im Champ-Dollon-Gefängnis keinen Verstoss gegen die Konvention darstellen. In Anbetracht aller materiellen Haftbedingungen des Antragstellers im Champ-Dollon-Gefängnis, die das Gericht zu prüfen hatte, kommt es zu dem Schluss, dass der Antragsteller keiner Belastung oder Härte ausgesetzt war, die über das unvermeidliche Maß an Leiden, das mit der Haft verbunden ist, hinausging. (Urteil 31623/17 i.S. Bardali c. Suisse) (nl)

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.