Les conditions de détention à Champ-Dollon ne violent pas la Convention
EGMR – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied, dass die Haftbedingungen des Antragsstellers im Champ-Dollon-Gefängnis keinen Verstoss gegen die Konvention darstellen. In Anbetracht aller materiellen Haftbedingungen des Antragstellers im Champ-Dollon-Gefängnis, die das Gericht zu prüfen hatte, kommt es zu dem Schluss, dass der Antragsteller keiner Belastung oder Härte ausgesetzt war, die über das unvermeidliche Maß an Leiden, das mit der Haft verbunden ist, hinausging. (Urteil 31623/17 i.S. Bardali c. Suisse) (nl)
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