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Sehr geehrte Leserinnen und Leser

Aufgrund des Coronavirus arbeiten viele Angestellte vermehrt von zu Hause aus. Für Firmen und Arbeitnehmende ergeben sich damit zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen. Luca Cirigliano und Jens Niemeyer zeigen die gesetzlichen Pflichten auf und beantworten sowohl arbeitsrechtliche, organisationssoziologische als auch praktische Fragen rund um das Homeoffice. Zusätzlich wird ein automatisierter Mustervertrag für die Praxis bereitgestellt.

Die internationale Zusammenarbeit in Strafsachen beruht auf Vertrauen, das je nach den zuständigen Staaten unterschiedlich stark ausgeprägt ist. Maria Ludwiczak Glassey analysiert die jüngste Rechtsprechung sowohl in der Schweiz als auch in der Europäischen Union und stellt fest, dass sich ein gewisses Misstrauen abzeichnet, sogar zwischen den Staaten, die einander am nächsten stehen.

Wer haftet, wenn’s knallt? Mit dem Aufstieg von autonomen Fahrzeugen werden komplexe juristische und ethische Fragen gestellt. Jan Langer analysiert die haftungsrelevanten Grundlagen, zeigt Problematiken auf, erläutert moderne Lösungsansätze und das moralphilosophische Dilemma eines maschinellen Entscheidungsträgers.

Ernst J. Brem bezieht Stellung gegen die Darstellung im Beitrag «Catch-up TV: Catch-as-catch-can oder gibt es urheberrechtliche Grenzen?» von Mathis Berger, der am 19. Oktober 2020 in Jusletter publiziert wurde, und gibt die Position der Verwertungsgesellschaften zu den aufgeworfenen Rechtsfragen in Bezug auf den GT 12 wieder.

Heute werden die Privacy Icons lanciert. Vor dem Hintergrund, dass das Datenschutzrecht immer wichtiger wird, die Datenschutzerklärungen aber immer komplizierter, haben Jurist*innen einfache «Privacy Icons» entwickelt, um verbesserte Transparenz im Datenschutz zu schaffen. Florent Thouvenin, Matthias Glatthaar, Juliette Hotz, Claudius Ettlinger und Michael Tschudin stellen die Icons und deren Verwendung vor. 

Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die Woche. 

Daphne Röösli
Produktmanagerin Jusletter

Wissenschaftliche Beiträge
Luca Cirigliano
Luca Cirigliano
Jens Niemeyer
Abstract

Homeoffice ist seit der Covid-19-Pandemie in aller Munde. Aufgrund der zunehmenden Bedeutung gilt es, die gesetzlichen Pflichten – beispielsweise bezüglich der ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung, der Arbeitszeiterfassung oder einer allfälligen Kostenentschädigung für Arbeitsmittel und Spesen – aufzuzeigen und Rechtsunsicherheiten entgegenzuwirken. Der vorliegende Beitrag beantwortet sowohl arbeitsrechtliche, organisationssoziologische als auch praktische Fragen rund um das Homeoffice. Zusätzlich wird ein Mustervertrag für die Praxis bereitgestellt.

Ernst J. Brem
Abstract

Der Beitrag «Catch-up TV: Catch-as-catch-can oder gibt es urheberrechtliche Grenzen?» von Mathis Berger stellt die rechtliche Basis der vergangenen und des aktuellen GT 12 in Frage und kritisiert das Nebeneinander des Einigungstarifs mit einer Branchenvereinbarung zwischen Sendeunternehmen und Dienstanbieterinnen. Dies entspricht offensichtlich der Position der SRG im aktuell hängigen Tarifverfahren für den neuen GT 12. Der nachstehende Beitrag gibt die Position der Verwertungsgesellschaften zu den aufgeworfenen Rechtsfragen wieder und entgegnet den Angriff der SRG auf den GT 12.

Beiträge
Maria Ludwiczak Glassey
Maria Ludwiczak Glassey
Abstract

Die Zusammenarbeit in Strafsachen zwischen EU-Staaten basiert auf den Grundsätzen des Vertrauens und der gegenseitigen Anerkennung. Die aktuelle europäische Rechtsprechung zeigt aber, dass es sich dabei keineswegs um blindes Vertrauen handelt. Die Schweiz teilt die ausländischen Staaten in drei Kategorien ein. Die erste umfasst die sogenannten «Länder mit bewährter Rechtsstaatskultur», zu denen auch die Mitgliedsstaaten der EU gehören. Diese Klassifizierung ist allerdings nicht in Stein gemeisselt und es scheint sich zudem ein gewisses Misstrauen gegenüber manchen Staaten zu entwickeln. (el)

Jan Langer
Abstract

Auch wenn selbstfahrende Autos auf den öffentlichen Strassen in der Schweiz noch nicht anzutreffen sind, so sind sie dennoch aus technischer Sicht bereits Realität geworden. Intelligente Agenten übernehmen für den Menschen zunehmend sowohl das Denken als auch das Handeln. Der Rechtswissenschaft stellt sich deshalb schon heute die unausweichliche Frage: wer haftet, wenn’s knallt? Der Autor analysiert die haftungsrelevanten Grundlagen, zeigt Problematiken auf, erläutert moderne Lösungsansätze und das moralphilosophische Dilemma eines maschinellen Entscheidungsträgers.

Florent Thouvenin
Florent Thouvenin
Matthias Glatthaar
Juliette Hotz
Claudius Ettlinger
Michael Tschudin
Michael Tschudin
Abstract

Die Transparenz von Datenbearbeitungen ist ein Grundpfeiler des Datenschutzrechts. Die meisten Unternehmen sind bestrebt, die betroffenen Personen durch Datenschutzerklärungen über die Bearbeitung von Personendaten zu informieren. Datenschutzerklärungen werden aber kaum gelesen, die Transparenz bleibt damit meist reine Theorie. Abhilfe können Privacy Icons schaffen. Diese geben die wichtigsten Inhalte von Datenschutzerklärungen bildlich wieder und erlauben es den betroffenen Personen, sich auf einen Blick über die Bearbeitung ihrer Daten zu informieren. Solche Privacy Icons werden nun von mehreren grossen Schweizer Unternehmen verwendet.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Jurius
Abstract

EGMR – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied, dass die Haftbedingungen des Antragsstellers im Champ-Dollon-Gefängnis keinen Verstoss gegen die Konvention darstellen. In Anbetracht aller materiellen Haftbedingungen des Antragstellers im Champ-Dollon-Gefängnis, die das Gericht zu prüfen hatte, kommt es zu dem Schluss, dass der Antragsteller keiner Belastung oder Härte ausgesetzt war, die über das unvermeidliche Maß an Leiden, das mit der Haft verbunden ist, hinausging. (Urteil 31623/17 i.S. Bardali c. Suisse) (nl)

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Autofahrers wegen eines gefährlichen Manövers aufgehoben. Das Kantonsgericht Waadt stützte sich auf Aufnahmen einer Kamera, die auf dem Lenker des überholten und ausgebremsten Mopeds montiert gewesen war. (Urteil 6B_1282/2019)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht heisst die Beschwerde von zwei Naturschutzorganisationen im Zusammenhang mit der geplanten Erhöhung der Staumauern des Grimsel-Wasserkraftwerks gut. Die Sache wird an den Berner Regierungsrat zurückgewiesen. Das Projekt bedarf einer Festsetzung im kantonalen Richtplan, damit die verschiedenen Nutz- und Schutzinteressen abgestimmt werden können. In diesem Rahmen ist auch eine Koordination mit dem geplanten Kraftwerk Trift erforderlich. (Urteil 1C_356/2019)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht erlässt keine vorsorglichen Massnahmen gegen das Engagement zahlreicher Kirchgemeinden im Zusammenhang mit der Konzernverantwortungsinitiative. Dies geht aus drei Verfügungen des Bundesgerichts zu Stimmrechtsbeschwerden hervor. (Urteile 1C_627/2020, 1C_631/2020 und 1C_633/2020)

Jurius
Abstract

BGer – Die deutsche Otto-Gruppe unterliegt im Streit um die Namensnutzung gegen die 1978 von Otto Ineichen in Sursee/LU gegründete Otto’s AG. Dies geht aus einem am 27. November 2020 veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor. (Urteil 4A_152/2020)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. November 2020 die Verordnung verabschiedet, welche die Details des Härtefallprogramms von Bund und Kantonen regelt. Der Entwurf wurde aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung und der Konsultation der beiden Wirtschaftskommissionen angepasst. Die Verordnung regelt insbesondere, wie die Mittel des Bundes auf die Kantone verteilt werden und unter welchen Voraussetzungen Unternehmen Anspruch auf Härtefallhilfen haben.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat am 25. November 2020 die revidierte CO2-Verordnung per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Damit werden zentrale Instrumente des Klimaschutzes bis Ende 2021 verlängert. Die Verordnungsanpassung verhindert eine Regulierungslücke bis zum Inkrafttreten des totalrevidierten CO2-Gesetzes. Umgesetzt ist auch die vom Parlament verlangte Verminderung der Treibhausgasemissionen im Jahr 2021 um 1,5 Prozent gegenüber 1990.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. November 2020 punktuelle Änderungen von Verordnungen im Energiebereich beschlossen. Es handelt sich um Änderungen der Energieförderungsverordnung, der Energieverordnung, der Energieeffizienzverordnung, der Geoinformationsverordnung und der Stromversorgungsverordnung. Damit werden unter anderem die Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen angepasst, die Publikation der Geodaten zu allen Stromproduktionsanlagen in der Schweiz geregelt, die Vorschriften zur Reifenetikette angepasst und der Zugang zu Messdaten von Smart Metern präzisiert. Die revidierten Verordnungen treten mehrheitlich per 1. Januar 2021 in Kraft. Ausnahme ist die Energieeffizienzverordnung, deren Änderungen per 1. März und 1. Mai 2021 in Kraft treten.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat setzt auf Anfang 2021 eine Änderung des Güterkontrollgesetzes in Kraft. Dies entschied er am 25. November 2020. Diese neue gesetzliche Grundlage ermöglicht es ihm, die Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung zu erlassen.

Jurius
Abstract

An seiner Sitzung vom 25. November 2020 hat der Bundesrat mehrere Verordnungen den aktuellen Bedürfnissen der Armee angepasst. Unter anderem wird die Entschädigung für Abstellplätze für Militärfahrzeuge geregelt und neu können nebst den Offizieren auch höhere Unteroffiziere die Uniform tragen, wenn die Kantone sie aus der Dienstpflicht verabschieden. Die Änderungen treten auf den 1. Januar 2021 in Kraft.

Jurius
Abstract

Die BLS und die Verkehrsbetriebe Luzern AG (VBL) haben Bund und Kantone als Besteller des öffentlichen Verkehrs getäuscht und zu hohe Subventionen erwirkt. Die Besteller fordern dieses Geld zurück. Zudem hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) nun Strafanzeige bei den kantonalen Staatsanwaltschaften eingereicht.

Jurius
Abstract

Die Wettbewerbskommission (WEKO) bekämpft Abreden im Beschaffungswesen. 2020 ermittelt sie erstmals wegen einer Submissionsabrede im IT-Bereich. Alle Unternehmen kooperierten. Von der Abrede betroffen war die Schweizerische Nationalbank (SNB).