Jusletter

Selbstfahrende Autos: Wer haftet, wenn’s knallt?

  • Autor/Autorin: Jan Langer
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht, Obligationenrecht
  • DOI: 10.38023/58141f9e-0530-4808-a5be-c3d8c4a947f8
  • Zitiervorschlag: Jan Langer, Selbstfahrende Autos: Wer haftet, wenn’s knallt?, in: Jusletter 30. November 2020
Auch wenn selbstfahrende Autos auf den öffentlichen Strassen in der Schweiz noch nicht anzutreffen sind, so sind sie dennoch aus technischer Sicht bereits Realität geworden. Intelligente Agenten übernehmen für den Menschen zunehmend sowohl das Denken als auch das Handeln. Der Rechtswissenschaft stellt sich deshalb schon heute die unausweichliche Frage: wer haftet, wenn’s knallt? Der Autor analysiert die haftungsrelevanten Grundlagen, zeigt Problematiken auf, erläutert moderne Lösungsansätze und das moralphilosophische Dilemma eines maschinellen Entscheidungsträgers.

Inhaltsverzeichnis

  • A. Automatisierungsstufen
  • B. Haftung
  • 1. Haftung des Führers
  • 1.1. Verschulden
  • a) Bei übersteuerbaren (teilautonomen) Systemen
  • b) Bei nicht-übersteuerbaren (autonomen) Systemen
  • 1.2. Verschuldensmassstab
  • 1.3. Das Verschulden bei Systemfehlern
  • 2. Haftung des Halters
  • 2.1. Haftung zwischen Motorfahrzeughaltern für Personenschäden
  • a) Bei gleichen Betriebsgefahren
  • b) Bei ungleichen Betriebsgefahren
  • 2.2. Haftung zwischen Motorfahrzeughaltern für Sachschäden
  • 3. Haftung des Verkäufers
  • 3.1. Sachmangel
  • 3.2. Frist
  • 4. Haftung des Herstellers
  • 4.1. Haftungssubjekt
  • 4.2. Produkt
  • 4.3. Produktionsfehler und Sicherheitserwartung
  • 4.4. Sicherheitserwartung an eine Software im Besonderen
  • 5. Haftungsgrundlagen im Vergleich
  • C. Verantwortlichkeitslücke
  • 1. Keine Verantwortlichkeitslücke nach dem aktuellen Stand der Dinge
  • 2. Verantwortlichkeitslücke in der Zukunft
  • 3. Regulierungsbedarf in der Zukunft
  • D. Moderne Lösungsansätze
  • 1. E-Persönlichkeit
  • 1.1. Vorteile
  • a) Regelung von Rechtsbeziehungen
  • b) Haftung mit eigenem Vermögen
  • 1.2. Nachteile und offene Fragen
  • a) Qualifikation für die E-Persönlichkeit
  • b) Gestaltung der Haftungsgrundlage
  • c) Roboterrechte
  • 1.3. Gesetzgeberische Bestrebungen
  • 2. Führerschein für autonome Fahrzeuge
  • 3. Roboterzonen
  • E. Selbstfahrende Autos im Blickwinkel der Moralphilosophie
  • 1. Ausgangslage: Das Trolley-Dilemma
  • 2. Autonome Systeme in Konfliktsituationen
  • 3. Strategien zur Konfliktlösung
  • 3.1. Personenorientierte Ansätze
  • 3.2. Ergebnisorientierte Ansätze
  • 3.3. Prozessorientierte Ansätze
  • 4. Autonome Systeme im Spannungsfeld der Menschenrechte
  • 4.1. Recht auf Leben
  • 4.2. Diskriminierungsverbot
  • 4.3. Notwehr
  • F. Schlussfolgerung

1 Kommentar

  • 1

    Automatisierungsstufen 1-5

    Als Fahrer eines Tesla's mit dem sogenannten FSD (Potential auf full self driving) kann ich es für die nächsten 20 Jahre ausschliessen, dass ausserhalb eines geschützten Rahmens, in dem sich ausschliesslich Fahrzeuge der Automatisierungsstufe 5 bewegen, sich jemals Motorfahrzeuge durch unsere Städte und Dörfer vollständig ohne Eingriffsmöglichkeit bewegen werden. Viel zu komplex sind die Anforderungen an die Computersysteme in Echtzeit. Auf Autobahnen hingegen würde weitgehende Automatisation der Stufe 3 von meinem Tesla heute schon erreicht, wenn man ihn dann liesse.

    avatarMartin Kuster17.01.2022 14:49:58Antworten

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