Jusletter

Freiheitsstrafe von 13 Jahren für Tötung eines Kindes bestätigt

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben
  • Zitiervorschlag: Jurius, Freiheitsstrafe von 13 Jahren für Tötung eines Kindes bestätigt, in: Jusletter 7. Dezember 2020
BGer – Das Bundesgericht hat die Freiheitsstrafe von 13 Jahren für einen Mann bestätigt, der das zweieinhalb Jahre alte Kind seiner Partnerin zu Tode schüttelte. Damit bleibt es bei der im September 2017 vom Bezirksgericht Baden ausgesprochenen Strafe. (Urteil 6B_1059/2019)

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