Verstösse gegen Geldwäschereibestimmungen
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat die Verantwortung von Einzelpersonen für schwere Mängel in der Geldwäschereibekämpfung bei der Bank Julius Bär abgeklärt. Sie hat entschieden, ein Verfahren zu eröffnen und in einem weiteren Fall nach einer Verzichtserklärung von einer Verfahrenseröffnung abzusehen. Zwei Personen hat die FINMA schriftlich gerügt.
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