Revisionsgesuch eines ehemaligen AKW-Mitarbeiters abgewiesen
BGer – Das Bundesgericht hat das Revisionsgesuch eines an Blasen- und Prostatakrebs erkrankten ehemaligen AKW-Mitarbeiters abgewiesen. Im November 2020 hatte das oberste Gericht bestätigt, dass die Suva die Erkrankungen zu Recht nicht als Berufskrankheiten anerkannt hat. (Urteil 8F_1/2021)
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