Wissenschaftliche Beiträge DOI: 10.38023/d0bb5a5d-71fc-43a2-af0c-2211c5c3cc39

Der Beweiswert von Therapieberichten gegenüber Gutachten

Vom Beweismittelhierarchie-Dogma zur freien Beweiswürdigung

Stefan Schmalbach
Stefan Schmalbach
Matthias Stürm
Matthias Stürm
Jérôme Endrass
Jérôme Endrass
Thomas Noll
Thomas Noll
Thierry Urwyler
Thierry Urwyler
Silja Bürgi
Silja Bürgi
Henning Hachtel
Henning Hachtel
Marc Graf
Marc Graf
Tanya Kochuparackal
Tanya Kochuparackal
Elmar Habermeyer
Elmar Habermeyer
Friederike Höfer
Friederike Höfer
Rechtsgebiete:

Strafprozessrecht, Strafrecht

Zitiervorschlag: Thierry Urwyler / Silja Bürgi / Thomas Noll / Henning Hachtel / Marc Graf / Tanya Kochuparackal / Elmar Habermeyer / Friederike Höfer / Stefan Schmalbach / Matthias Stürm / Jérôme Endrass, Der Beweiswert von Therapieberichten gegenüber Gutachten, in: Jusletter 22. März 2021

Therapieberichten wird gegenüber Gutachten oft eine untergeordnete Bedeutung zugeschrieben. Es gilt das Dogma «Gutachten haben den höheren Beweiswert als Therapieberichte». Die innere Rechtfertigung dieses Dogmas ist jedoch zweifelhaft. Die Autor*innen vergleichen die strukturellen Merkmale beider Beweismittel und kommen zum Schluss, dass eine generell-abstrakte Beweiswerteinstufung eine unzulässige Beweisregel darstellt. Sie plädieren für die konsequente Beachtung des Prinzips der freien Beweiswürdigung: Straf- und Vollzugsbehörden sind verpflichtet, den Beweiswert von Therapieberichten und Gutachten im Einzelfall zu bestimmen.


Inhaltsverzeichnis

  • A. Einleitung
  • B. Allgemeines zu Therapieberichten
    • 1. Beweismittelcharakter: Amtsbericht oder Zeugenaussagen
    • 2. Erscheinungsformen des Therapieberichts: Zwei Fallgruppen
  • C. Der relative Beweiswert von Therapieberichten
    • 1. Dogmatisches Leitbild: «Gutachten haben den grösseren Beweiswert als Therapieberichte»
      • 1.1. Relevante Unterschiede
      • 1.2. Das Argument der Befangenheit von behandelnden Personen im Besonderen
      • 1.3. Zwischenfazit
    • 2. Relativierung des Dogmas
      • 2.1. Kongruenz der Beweisthemen sowie methodische Anforderungen an die Bericht- und Gutachtenserstattung
      • 2.2. Instabilität der Behandler-Befangenheitsprämisse bzw. Gutachter-Unbefangenheitsprämisse
      • 2.3. Qualität des Tatsachenfundaments
      • 2.4. Strafbarkeit von falschen Angaben sowohl bei Therapieberichten als auch bei Gutachten
      • 2.5. Befundlage zur Übereinstimmung von gutachterlichen und therapeutischen Einschätzungen
    • 3. Freie Beweiswürdigung als Maxime
      • 3.1. Einstufung des Beweiswerts im Einzelfall
      • 3.2. Beispiele aus der Gerichtspraxis für Therapieberichte auf Augenhöhe mit Gutachten
        • 3.2.1. Fallbeispiel 1
        • 3.2.2. Fallbeispiel 2
  • D. Schlussbilanz
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