Justice fribourgeoise trop expéditive
BGer – Das Bundesgericht heisst die Beschwerde eines in Abwesenheit verurteilten Freiburgers gut. Sein Fristverlängerungsgesuch um seine Verteidigung vorzubereiten wurde als verspätet angesehen und die kantonale Justiz war daher nicht auf seinen Antrag eingetreten. (Urteil 6B_37/2021) (el)
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