Jusletter

Anfechtung von Richtplänen durch kommunale Zweckverbände und Private

Besprechung des Leitentscheids des Bundesgerichts 1C_644/2019 vom 4. Februar 2021 (zur Publikation vorgesehen) betreffend die Deponie Tägernauerholz

  • Autor/Autorin: Florian Roth
  • Beitragsart: Urteilsbesprechungen
  • Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht, Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht, Bund und Kantone
  • DOI: 10.38023/2e5a65d3-4594-4138-966a-c5af9fb8d798
  • Zitiervorschlag: Florian Roth, Anfechtung von Richtplänen durch kommunale Zweckverbände und Private, in: Jusletter 3. Mai 2021
Gegen einen Beschluss des Zürcher Kantonsrates zum Richtplaneintrag betreffend die Deponie Tägernauerholz hatten mehrere kommunale Zweckverbände und Unternehmen einerseits sowie Standortgemeinden andererseits mit gegensätzlichen Argumenten Beschwerden erhoben. Das Bundesgericht hat beide Beschwerden gutgeheissen (1C_644/2019 und 1C_648/2019) und die Richtplananordnung aufgehoben. Der Entscheid ist richtungsweisend für die Beschwerdelegitimation kommunaler Zweckverbände. Er räumt zudem den Mitwirkungsrechten von Gemeinden und Zweckverbänden noch stärkeres Gewicht ein. Die vorliegende Besprechung konzentriert sich auf das Verfahren 1C_644/2019.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Prozessgeschichte
  • 2. Rechtsfragen
  • 2.1. Richtplan als Beschwerdeobjekt; direkte Anfechtung vor Bundesgericht
  • 2.2. Legitimation der Beschwerdeführenden zur Anfechtung des Kantonsratsbeschlusses
  • 2.2.1. Zweckverbände
  • 2.2.2. Privatrechtliche Aktiengesellschaft
  • 2.3. Missachtung von Mitwirkungsrechten bzw. der Verbandsautonomie
  • 3. Fazit

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