Bestimmung aus neuem Zuger Denkmalschutzgesetz aufgehoben
BGer – Das Bundesgericht hat eine Bestimmung des neuen Zuger Gesetzes über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz aufgehoben. Sie ist nicht mit übergeordnetem Recht vereinbar, weil sie den Schutz von Objekten, die weniger als 70 Jahre alt sind, nicht gewährleistet. (Urteil 1C_43/2020)
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