Keine bedingte Entlassung aus der Verwahrung von 74-jährigem Täter
BGer – Einem 74-jährigen, wegen Sexualdelikten mit Kindern verurteilten Mann wurde die bedingte Entlassung aus der Verwahrung zu Recht verwehrt. Das Bundesgericht weist seine Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich in diesem Punkt ab. Das Alter des Verurteilten vermag angesichts des von ihm ausgehenden hohen Risikopotentials die bedingte Entlassung nicht zu rechtfertigen. (Urteil 6B_124/2021)
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