Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Tätigkeitsbericht 2020
Die Corona-Pandemie beeinflusst die Arbeit des Direktionsbereichs Internationale Rechtshilfe des Bundesamtes für Justiz (BJ IRH) in verschiedener Hinsicht. Besonders betroffen war im Berichtsjahr der Vollzug von Auslieferungen und Überstellungen verurteilter Personen. Daneben tangierten die pandemiebedingten Einschränkungen aber etwa auch die operative Zusammenarbeit im Bereich der akzessorischen Rechtshilfe. Der heute veröffentlichte Tätigkeitsbericht veranschaulicht einige Probleme, die sich BJ IRH stellten und präsentiert Lösungen, die dafür gefunden werden konnten.
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